HHStAW Bestand 28 Nr. U 79

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Äbtissin Luchardis von Weilnau ('Wilenouwe') und der Konvent des Nonnenklosters Gnadenthal ('vallis gracie') bekunden, daß der Edelknecht Heinrich von Rübenach ('Reuenache') zu seinem und seiner Verwandten ('propinquorum') Seelenheil seiner Tochter Demut und seinen Nichten Margarete und Mechtild von Wengenroth ('Wennegerode'). Nonnen dieses Klosters, von Robert, Sohn des Gyler von Selters, 2 Malter Korn jährlicher Rente, die die Aussteller diesem von seinen ehemaligen Eigengütern ('de bonis quondam suis predialibus') in Hausen zu geben hatten, für 11 Mark, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, gekauft hat, die ihm bezahlt sind. Die Gülte soll zwischen dem 15. und 24. August ('infra assumpcionis beate virginis et sancti Bartholomei festa') entrichtet werden. Nach dem Tode der Nonnen soll die Gülte auf das Kloster ('in nostri monasterii sublevamen elemosinare') übergehen, das dafür jährlich einmal das Anniversar jenes Heinrich und der Nonnen mit Vigilien und der Totenmesse begehen soll, wozu sich die Aussteller verpflichten, indem sie die Urkunde unter ihrem Siegel jenen drei Nonnen auf Lebenszeit übergeben. Jener Käufer und Verkäufer der Rente bekunden ihre Zustimmung.

Datierung 

1325

Originaldatierung 

D. 1325

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament W 28,79 mit abhängendem Äbtissinnensiegel. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Von zweyn ewig ml. korns, die syn fellig zu Selterß'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 909

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde