HHStAW Bestand 40 Nr. U 767

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Die Gemeinden Camberg ('Kayn-'), Walsdorf, Würges ('Wydirges'), Erbach ('Erle-') und Schwickershausen bringen wegen ihrer Pfarrkirche folgende Klage ('ansprache') gegen das St. Georgenstift zu Limburg vor: 1. Das Stift verkürzt ihr von den Vorfahren überliefertes Herkommen, daß bei ihnen Messen, Vespern und Metten gehalten werden sollen, wie auch ein Instrument ausweist, von dem sie beglaubigte Abschrift beifügen und notfalls auch die besiegelte Urkunde vorlegen können. Würde das Stift behaupten, daß 2 oder 3 Vorgänger des jetzigen Pfarrers auch nicht mehr getan hätten als dieser, so entgegnen sie, daß sie dies schon seit langem ('lange jare und ziit') gesagt und geklagt und auch gerichtlich vorgebracht haben, ohne daß ihnen vom Stift Recht geschehen ist. Würde das Stift behaupten, daß der Pfarrer und seine Vorfahren nicht geklagt hätten, so entgegnen sie, daß der Pfarrer und seine 2 oder 3 Vorgänger dem Stift bei der Bestellung versprechen mußten, nicht mehr für die Pfarre zu tun als die Vorgänger. Daher konnten die Pfarrer nicht klagen. Die Gemeinde Walsdorf legt eine beglaubigte Abschrift darüber bei, daß sie mit dem Stift gesühnt ist, ohne daß es sich daran hält. Auch fügt sie eine Niederschrift über den Sachverhalt bei. Mit den 6 Schiedsmännern und dem Obermann wollen sie gemäß der Urkunde zufrieden sein. Aber mit jenem Artikel, wonach das Stift seine Klage auf einem Tage zu Kirberg vorbringen soll, hat das Stift ihnen Schaden getan, den sie auf 500 Gulden schätzen. 2. Die von Camberg klagen, daß das Stift durch den Präsenzmeister 1/2 Mark für das Geleucht der Kirche in Camberg zu geben hat, aber lange Zeit nicht gereicht hat. Sie schätzen den Schaden auf 12 Gulden 3. Die von Camberg klagen, das Stift vernachlässige seine Pflicht, die St. Georgenkapelle, die Wedemhufe und die Pfarrkirche in gutem Bau zu erhalten. Sie schätzen den Schaden auf 200 Gulden 4. Von ihren Vorfahren ist es hergebracht, daß die Nachbaren den Weinkauf des Zehnten, der im Gericht des Stifts fällig ist, verzehren helfen. Seit langer Zeit hat das Stift diesen Weinkauf an sich genommen und ihnen entzogen. Sie schätzen den Schaden auf etwa 200 Gulden 5. Das Stift hat nach altem Herkommen der Pfarrkirche zu Camberg Bücher zu stellen. Daß es ihnen an Meß- und Gesangbüchern in ihrer Kirche und an den Altären fehlt, verursacht einen Schaden von 100 Gulden, da wegen des Büchermangels die Priester zum Teil zu Zeiten keine Messen halten. Auch fordern sie Ersatz des Schadens, was sie verzehrt und vertan haben, weil das Stift die Verträge nicht gehalten und ihrer Kirche nicht Genüge getan hat, wie obige Artikel ausweisen. Sie behalten sich eine Erwiderung auf die Antwort des Stifts vor und übergeben diese Klage den 6 Personen aus den Dienern ('frunden') des Erzbischofs ('unsers gnedigen herren') von Trier, der Herren ('jonchern') von Nassau und Eppstein sowie dem Herrn von Runkel als Obermann gemäß der Absprache des Schiedsverfahrens ('nach inhalde dez anlaiß'). - Siegel der Aussteller.

Datierung 

1441 August 17

Originaldatierung 

D. 1441, in octava sancti Laurentii

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Gleichzeitige Kopie, Papier, Blatt von 21,8 : 30 cm, doppelseitig beschrieben, mit dem Vermerk gleicher Hand darüber: 'Datum per copiam', und unter dem Text: 'Item wiisit diesse vorgeschr(iebene) copie uß von worten zu worten, als uns vorsigelt ansprach inheldit'. - Kopie 18. Jh. ebenda. - - Erwähnt bei: Götze in: Nass. Ann. 13, 286 f

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 993

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde