HHStAW Bestand 40 Nr. U 479

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erzbischof Kuno von Trier, Erzkanzler des Heiligen Reiches für Gallien, an den Dekan des St. Georgenstifts zu Limburg, Trierer Diözese: Zu ihm sei gerüchtsweise ('fama publica referente') gelangt, daß einige Inhaber von ständigen Vikareien oder Altären im Stift ohne Erlaubnis die Residenzpflicht verachteten und einige, ohne durch Alter oder durch andere kanonische Gründe behindert zu sein, sich nicht rechtzeitig zu den für ihre Benefizien erforderlichen geistlichen Weihen ('ordines') befördern ließen, wodurch der Gottesdienst ('divinus cultus') geschmälert und die Benefizien um die schuldigen kirchlichen Handlungen ('officiis') betrogen würden. Da er diesen frevelhaften Ausschreitungen pflichtgemäß entgegentreten wolle, befiehlt er dem Dekan, allen Inhabern von Benefizien im Stift, die in solcher Weise sich vergehen, den Bezug ihrer Einkünfte aus den Benefizien solange zu sperren, bis sie persönliche Residenz leisten und sich zu den Weihen befördern lassen, und aus diesen Einkünften die Benefizien zu bedienen. Und weil die Stiftskirche, die, mit Türmen und übrigen Bauteilen prächtig ausgestattet, in einzigartiger Schönheit strahlt, nicht ohne Aufwendung erheblicher Mittel zu erhalten ist ('et quia ecclesia st. Georgii, que turribus ceterisque edeficiis templi sumptuose constructa singulari decori refulget, pro ipsarum structurarum conservacione decenti gravi erogacione sumptuum dinoscitur indigere'), aber nur wenige sichere Einkünfte dazu bestimmt sind und sonst wenig für den Zweck einkommt, ordnet der Erzbischof an, damit nicht ein so festliches Gebäude ('sollempnem edificacionem') einstürzt oder dessen Anblick leidet ('deformari contingat'), daß der Dekan nach Abzug dessen, was den jene Benefizien Bedienenden zu geben passend erscheint, den verbleibenden Rest der Früchte jener Benefizien mit dem Rat des Kapitels zum Nutzen der Baufabrik des Stifts treu und geschickt verwendet, so daß er dem Erzbischof jährlich darüber Rechenschaft geben kann. Dieser Auftrag soll gelten, bis der Erzbischof ein anderes bestimmt.

Datierung 

Saarburg, 1372 August 25

Originaldatierung 

D. Saarburg, 1372, die 25. mensis Augusti

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit abhängendem versehrtem Sekretsiegel. - - Regest: Sauerland V Nr. 912. - Erwähnt: Götze in Nass. Ann. 13,249

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 615

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde