HStAD Bestand A 14 Nr. 4847

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Rudolf I., Pfalzgraf bei Rhein, überträgt Eberhard, Schenk zu Erbach, die Stadt Michelstadt mit den dazu gehörigen Rechten und Lehen als Eigengut unter der Bedingung, dass Eberhard in jener Stadt keinerlei Befestigung oder aufgemauerte Burg gegen den Willen Rudolfs errichtet.

Datierung 

Heidelberg, 1307 Juni 6

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Ich, Eberhard Schenk zu Erbach, Sohn des verstorbenen Schenk Johanns Sohn, bekenne öffentlich und bezeuge den Anwesenden, dass über die strittige Sache oder Zwietracht zwischen dem erlauchten Fürsten und Herrn Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern einerseits und mir anderseits, die schon lange bestand, gemäß dem Rat meiner Freunde sich auf nachfolgende Bestimmungen und Artikel so vereinbart wurde, dass überall (in allen Dingen) gute Eintracht herbeigeführt wurde: (1.) zunächst offenkundig, dass der genannte Herzog Rudolf verspricht, mich gleichsam als seinen treuen Diener in allen sich bietenden Handlungen und ehrenvollen Tugenden zu fördern, und mich gegen jedermann in allen Rechtsfällen, und zwar durch Gerichtsverfahren, gnädigst zu beschützen und zu verteidigen, in welchen weder der Kaiser (Imperialis culminis maiestatem) noch eigene Verwandte, mich irgendwie scheinen zu beschweren. (2.) Auch ich, Schenk Eberhard, habe im Gegenzug versprochen und verspreche den Anwesenden, dem vorgenannten Herzog Rudolf und seinen Erben mit meinen frommen Diensten zukünftig gegen jeden seiner Feinde nach Kräften beizustehen, ausgenommen den Kaiser wie auch die eigenen Verwandten, nämlich in solchen Rechtsfällen, in denen die Gerechtigkeit offensichtlich auf meiner Seite steht. (3.) Dazu hat der vorgenannte Herzog Rudolf durch außerordentliche Gnade bestimmt, mir und meinen Erben den abgenommenen Besitz meiner Stadt in Michelstadt, mit allen ihren Rechten und Zubehörungen und mit allen und einzelnen Lehen oder Gütern, wie vorgenannter Schenk Johann, mein Vater, diese bis dahin besessen und in Besitz genommen hat, zurück zu erstatten. (4.) Ich aber, Schenk Eberhard, verspreche getreulich für mich und meine Erben, in jener Stadt Michelstadt gegen den Willen des vorgenannten Herrn Rudolfs keinerlei Befestigung oder aufgemauerte Burg zu errichten, die seine Herrschaft im vorhinein beeinträchtigt (praeiudicialem) Wenn aber durch mich oder meine Erben, was ferne sei, etwa anderes geschehen, oder wenn sich von beschworenen Artikeln etwa abgewichen wird, stimme ich aufs tiefste für mich und meine Erben dem Heimfall all unseres Rechts, das wir in vorerwähnten Lehen und Eigengut besitzen, auf die Stadt oder Markt Michelstadt mit allen ihren Rechten und Zugehörungen an vorgenannten Herzog Rudolf ohne Widerspruch zu, insoweit ich und meine Erben für jene Lehen und Eigengüter geradezu Sorge tragen (dann eben als Vasallen auftrete). In dieser Sache wurde den Anwesenden mit meinem Siegel Zeugnis abgelegt, ausgefertigt und gegeben zu Heidelberg, im Jahr des Herrn 1307 am 6. Juni

Formalbeschreibung 

Kopie, Original im HStA München Abt. I (Ältere Bestände), Kurpfalz - Urkunden Nr. 999

Druckangaben 

Ediert in Simon, G[ustav]: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes. Frankfurt a. M. 1858 (ND 1983). Dritter Teil, Urkundenbuch. S. 10-11.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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