Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bestätigung alter und Verleihung neuer Rechte an die Stadt Hersfeld durch Abt Henrich zu Hersfeld
Datierung
1285 Dezember 18
Originaldatierung
Hersveldie, 1285 XV kal. Januarii
Alte Archivsignatur
A V Stadt Hersfeld 1285 Dezember 18
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Henrich zu Hersfeld bekennt, dass er die Stadt Hersfeld bei ihren hergebrachten Freiheiten lassen wolle und erlaubt derselben, das sie die jährlich ans Stift zu entrichtenden 60 Pfund Denar Ungelds zur Wiedererbauung der Stadt und Bestreitung anderer Notwendigkeiten auf die gewöhnliche Art sammeln und einfordern könnten. Wenn aber das Stift auf Befehl des Papstes oder Römischen Reichs zur Defension und Erhaltung eines allgemeinen Friedens Anbit und Unkosten leisten müsse, soll die Stadt dem Stift nach Möglichkeit freiwillige Hilfe leisten. Den Bürgern wird zugestanden, dass, wenn einer einen Menschen tötet oder schwer verletzt und der Täter zu einer Hobestat, genannt Vrone Hobistat, flieht, kein Offizial oder Bürger denselben dort abholen oder dessen Güter entziehen darf, sondern der Täter so lange unter Gewalt des Stifts verbleiben solle, bis 2 Fratres und 2 Bürger die Sache entschieden hätten.
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegelbruchstück anhängend
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |