Identifikation (Urkunde)
Datierung
Koblenz, 1291 März 18
Originaldatierung
Actum et pronunciatum in domo mei Gerlaci, 1291, in castrino Gertrudis virginis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Bruder Wilhelm vom Predigerorden in Koblenz und Gerlach, ständiger Vikar des Erzbischofs von Trier in der Kirche St. Kastor zu Koblenz, bekunden, dass zwischen Äbtissin und Konvent des Nonneneklosters Affolderbach einerseits und Heinrich von Langenau (Langennowe), ehemaligem Rektor der Kirche zu Nievern (Neveryn), den Brüdern Arnold, Kanoniker zu Dietkirchen (Deytkirchen) und Friedrich von Langenau, Laien, andererseits ein Streit entstanden ist wegen der Kirche in Nievern und ihrer Einkünfte. Abt Winrich von Arnstein, der genannte Arnold, dessen Bruder, als Sachwalter ihres Onkels Heinrich (pro dictis Henricus patruo suo) und ihres Bruders Friedrich und die Ritter Wipert und Dietrich von Laurenburg (Lurenburch) als Sachwalter des Klosters haben sich bei einer Strafe von 100 Mark üblicher Denare, zu zahlen an den Erzbischof von Trier verpflichtet, den Schiedsspruch der Aussteller anzuerkennen und für seine Befolgung durch die beiden Parteien zu sorgen. Nach Anhörung beider Seiten haben die Aussteller entschieden, dass der Abt und der Kanoniker für ihre genannten Verwandten und alle ihre Freunde auf alle Rechte und Forderungen an der Kirche zu Nievern und ihrem Gut verzichten, diesen Verzicht vor dem Erzbischof und, woanders es nötig sein sollte, wiederholen und sich zusammen mit der anderen Partei darüber eine Urkunde mit dem Siegel des Erzbischofs ausfertigen lassen sollen. Außerdem sollen sie nach bestem Vermögen mit Briefen und Bitten beim Erzbischof, dem Trierer Kapitel und dem zuständigen Archidiakon betreiben, dass die Kirche dem Kloster Affolderbach inkorporiert und dass seitens der Äbtissin und des Konvents dort eine Person eingesetzt wird. Das Kloster hat dagegen auf jede Forderung gegen Friedrich von Langenau und seine Helfer wegen des dem Kloster entzogenen Weines der genannten Kirche zu verzichten. Ferner sollen die Nonnen den Erzbischof von Trier bitten, die gegen Friedrich wegen dieses Weines vorgebrachte Klage niederzuschlagen. Auch sollen sie dem Heinrich oder seinem Bevollmächtigten auf Lebenszeit jährlich 1 Fuder Wein aus dem Zehnten der Nieverner Kirche oder von einem anderen gleichwertigen Wein in sein Faß (vas) nach Nievern liefern. Auch die 5 Malter Korn, die jährlich der Schwester des Abtes und Arnoldis, einer Nonne in Affolderbach, zu zahlen sind, sollen dem Heinrich auf Lebenszeit zufallen. Einen Malter Korn soll das Kloster ebensolange jährlich der Nonne geben, zusätzlich zu ihrer gewöhnlichen Pfründe. Nach dem Tode des Heinrich soll das Kloster von der Entrichtung des Weins und des sechsten Malters frei sein, die 5 Malter sollen wieder dem Kloster oder der Nonne zukommen.
Zeugen
Hermann von Möhlen (Moulene), Kanoniker und Magister, Konrad, Kaplan der genannten Kirche St. Kastor in Koblenz und viele andere.
Siegler
Abt Winrich und der Aussteller Gerlach
Formalbeschreibung
Ausführung Pergament, von den beiden abhängenden Siegeln ist das zweite bis auf ein Bruchstück abgefallen, das des Ausstellers ist stark versehrt (Spitzoval, stehender Abt mit Stab in der linken Hand mit Umschrift: (..)BAT(....)STEYN+).
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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