HHStAW Bestand 19 Nr. U 7

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Adam, Kanoniker des Stifts Dietkirchen, verfügt kranken Körpers, aber gesunden und unversehrten Geistes letztwillig folgendermaßen über sein Vermögen. Die Einkünfte seines Gnadenjahrs vermacht er gänzlich dem Altar der heiligen Jungfrau Maria, der sich an der Seite ('in latere') des Chors in der Kirche zu Dietkirchen befindet, und zwar sollen aus diesen Einkünften und seinem übrigen Vermögen 30 Mark zusammengefaßt und damit ständige Einkünfte für den Vikar des Altars zum Seelenheil des Ausstellers und aller seiner Vorfahren ('parentum') gekauft werden. Ferner vermacht er dem Altar sein Haus in der Stadt ('opido') Limburg mit dessen Zins und eine benachbarte Hofstätte, welche drei Schwestern bewohnen, mit deren Zins. Dem Stift hinterläßt er 6 Morgen, die von diesem abhängen und die er für 6 Mark gekauft hat. Die Einkünfte dieser Morgen, soweit sie eingesammelt werden können, sollen unter die anwesenden Kanoniker verteilt werden, wobei der Pleban und die Gehilfen ('socii') nicht auszuschließen sind. Aus seinem Vermögen sollen 5 Mark genommen und zum Kauf von Einkünften verwandt werden, die am Jahrtag von Petrissa und Sophia, seiner Mutter und Schwester, am 21. Februar ('in vigilia cathedre Petri') unter die vorgenannten anwesenden Personen zu verteilen sind. Sein Wohnhaus mit allen Gebäuden, Gärten und Hofstätten nebst einem Teil des Hausrats ('suppellectilium') vermacht er Heinrich von Wied, seinem Mitkanoniker und Tischgenossen ('commensali'), auf Lebenszeit. Nach dessen Tod soll das Haus an den Altar zur Nutznießung und Verfügung des Vikars zurückkehren. Wird der Vikar zu Lebzeiten dieses Heinrich eingesetzt und besitzt er keine Wohnung, so soll er, falls er es wünscht, im Haus des Ausstellers, genannt Backhaus ('pistrinum'), aufgenommen werden, was jener Heinrich gestatten soll. Sein übriges bewegliches Vermögen an Wein, Getreide und andern Dingen vertraut er seinen Treuhändern an. Sie sollen seine Schulden bezahlen und seine Forderungen ('debita') von den Schuldnern einziehen und zum Nutzen der Armen so verwenden, wie sie es zu seinem Seelenheil für ratsam halten. Er bestellt zu seinen Treuhändern C(onrad), Dekan, Arnold genannt Abt und Heinrich von Wied, seine Mitkanoniker, und bittet alle seine Mitkanoniker, diese Anordnung zu befördern und seinen Treuhändern Rat und Hilfe nicht zu versagen. - Siegel des Ausstellers, des Dekans und der übrigen Mitkanoniker, die Siegel führen. - In Gegenwart des C(onrad), Dekans, Arnold genannt Abt, Heinrich von Wied, Kanoniker des Stifts Dietkirchen, des Daniel von Langenau, Ritters, Heinrich, Plebans, Heinrich, Kaplans, Magister Hildebrand und Dietrich, der Organisten, des Schulrektors (rectoris scolarium) und anderer.

Datierung 

1294 August 3

Originaldatierung 

Actum 1294, in die inventionis beati Stephani prothomartiris

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament W 19,7 mit dem allein abhängenden Siegel des Ausstellers (die übrigen Siegel nebst Presseln ab). - Rückvermerk (Ende 15. Jh.): 'Littere altaris beate Marie virginis'. Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 19,344, beglaubigt durch J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan zu Limburg und apostolischen Notar

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 16

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)