HHStAW Bestand 40 Nr. U 9

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erzbischof Adalbert (I.) von Mainz ('Moguntiensis ecclesie humilis minister') bekundet, daß sein lieber Propst Arnold vom Stift ('cenobii') Limburg zugleich mit dessen ('suis') Kanonikern seine Hilfe ('auxilium nostre defensionis') erbat. Denn die Hörigen ('familia') des Stifts sind in solche hartnäckige Aufsässigkeit verfallen, daß sie alles, was sie dem Propst und dessen Kanonikern schulden, zu schmälern und sich aller Pflichten zu entledigen suchten. Es war nämlich bei ihnen Gewohnheit oder vielmehr Recht, daß alle, die in dessen Propsteibezirk ('in sua prepositura'), d. h. in Oberbrechen ('Brechene'), Bergen ('Berge'), Netzbach ('Neze-') und Niederzeuzheim ('Ziubets-') Acker zu Eigen haben, jährlich 1/2 Malter Weizen am 1. Oktober ('in festo sancti Remigii') und ein Viertel ('quartariam') am 23. April ('in festo sancti Georgii') davon entrichteten und daß ferner jene, die innerhalb des Bannes der vorgenannten Fronhöfe ('dominicalium curtium') wohnten, dreimal im Jahr an den Gerichtstagen des propsteilichen Meiers ('placitis villici sui'), genannt 'budinch', teilnahmen, von welcher Gemeinschaft ('ab hac communia') nur die Erzbischof Ministerialen ausgenommen sind. Auch war es rechtens, daß jene, die Lehen, d. h. Hufen, die zu jenen Höfen gehörten, besaßen, am 6. Januar ('in epiphania domini') Schweine von je 10 Schilling Wert geben, die sie jedoch auf 5 Schilling herabzusetzen sich bemühten. Als die Klage des Propstes und seiner ('suorum') Brüder hierüber beständig zu ihm gelangte, während er, durch größere Geschäfte beansprucht, sich der Sache nicht widmen konnte, hat er sich endlich unter Zurückstellung alles übrigen dorthin begeben und nach sorgfältigster Untersuchung von den Ministerialen erfahren, daß der Propst mit seinen Brüdern alles, worüber Klage geführt wurde, besessen habe, von dem Zeitpunkt, da Graf Konrad, der Gründer des Stiftes ('fundator illius ecclesie'), aus der Welt schied, bis zur eigenen Erinnerung. Nach Anhörung dieses, das die Hörigen aufs höchste beschämte, verfügt er, daß niemand mehr die Stiftspersonen hierin belästigen soll, sondern sie von allem diesem wieder unbehinderten Gebrauch machen sollen. - Siegel des Ausstellers ('nostri sigilli inpressionem').

Datierung 

Limburg, 1129

Originaldatierung 

Actum Limburc 1129, indictione 7, epacta 28, concurrente prima, regnante rege Luithero

Vermerke (Urkunde)

Zeugen 

Bischof Gebhard von Würzburg, Graf Arnold von Loon, Graf Rupert von Laurenburg, Gerlach von Veldenz, Heinrich von Katzenelnbogen sowie die erzbischöflichen Ministerialen: Heinrich, Madelbodo, Emicho, Einhard, Einhard, Bernhard, Landolf, Friedrich, Wolfram

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, im Jahre 1945 verloren, nach Stimming Empfängerausfertigung von gleicher Hand wie Nr. 10, nach Sauer und Stimming mit aufgedrücktem, nur im Mittelstück erhaltenem Thronsiegel des Erzbischofs und einer Kopie des 15. Jh. auf der Rückseite. - Nach Stimming drei Rückvermerke, worin die Ortsnamen lauten: 'Brechene, Berge, Nezzebach, Zuscheim' (13. Jh.), 'Brechen(n)e, Berche (Berge), Neczbach et Zubets'- bzw. 'Zubitshem' (15. Jh.). Wenn Stimming in der Wiedergabe der zwei Rückvermerke des 15. Jh. von den 'villani et coloni mansuum duorum' bzw. von 'littera confirmacionis curtuum duorum' spricht, so liegt sicher Verlesung für 'dominorum' vor (vgl. auch Sauer S. 108), wie denn auch einmal im Rückvermerk von den 'villici et coloni mansuum et curtuum dominicalium' die Rede ist. - Kopie: Mechtel, Introductio S. 194. - Kopie von Huberti (Mitte 18. Jh.) W 40 Kopiar 6. - Kopie von Corden (Ende 18. Jh., nicht frei von Lesefehlern) W 40,9. - Kopie (Ende 19. Jh.) von Staatsarchivar Goetze W 40, Kopiar 6. - - Druck (von Ausfertigung): Acta Palat. III,82 Nr. 6; Sauer Nr. 178; Stimming Nr. 557. - Regest: Böhmer-Will I Nr. 288. - Zur Sache: Struck, Georgenstift 52

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 12

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde