Identifikation (Urkunde)
Datierung
1361 April 26
Originaldatierung
Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem eyn und sechtzigistim an Mantage vor sent Walpurge tage
Alte Archivsignatur
1361 April 26 b
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Ritter Berthold Schenk (Berlt Schencke) bekundet, dass er mit Zustimmung seiner Brüder Peter und Johann sowie seiner Erben die halbe Feste und die halbe Burg Reurieth (Rurit) [bei Hildburghausen] Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster von Fulda zum Offenhaus (offinslosz) erklärt. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die Berthold selbst, seine Brüder, Erben und die Ganerben der Burg betreffen. Der alte Burgfrieden bleibt bestehen; demnach ist Heinrich zum Schutz der Burg verpflichtet, außer gegen das Reich. Sollte die Burg durch eine Auseinandersetzung Heinrichs oder des Klosters verloren gehen, sollen sich zwei Vertreter beider Parteien nach einem Vierteljahr treffen und über eine Entschädigung für die halbe Burg verhandeln. Im Streitfall soll eine fünfte Person in dieser Angelegenheit entscheiden. Sobald Bertholds Brüder oder Erben zwölf Jahre alt sind, sollen sie die genannten Zusicherungen an Abt und Kloster bestätigen, ebenso wie Erben oder Käufer des anderen Teils der Burg. Auch Bertholds Brüder und Erben sollen hierüber von Heinrich Urkunden erhalten. Die Einhaltung aller Vereinbarungen verspricht Berthold Heinrich in die Hand und schwört es bei allen Heiligen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen:Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Ritter Berthold Schenk
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. hierzu Nr. 454.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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