Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Pfändung wegen eines Zehnten
Datierung
1280 Oktober 9
Originaldatierung
Datum a. d. 1280, 7. idus Octobris.
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
W. Dekan, H[einrich Winden](1), Scholaster, Th., Kantor, und das Kapitel des Stiftes St. Stephan zu Mainz berichten dem Landgrafen von Hessen, der Prior von Hachborn (Habecheburnen) habe sich namens der Nonnen darüber beschwert, daß der Landgraf sie wegen eines Zehnten, den sie nachweislich vom Stephansstift über 60 Jahre ungestört besaßen, habe pfänden lassen. In Kürze wird ihr Kellner Ortho zu Verhandlungen über den Zehnten zu ihm kommen. Sie versichern auf ihr Gewissen, daß jener Zehnte nicht zu den Gütern gehört, die sie dem Landgrafen überlassen haben, und daß seine Mutter, Frau Sophie, ihn nie bessesen habe.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
A) Ausf. Perg. S. stark besch. abh. Spitzoval. St. Stephan u. St. Peter nebeneinander. U: unles. (C) Aschr. K 231 fol. 25 und 26.
Druckangaben
Regest: Dobenecker, Reg. Thur. Bd. 4 Nr. 1840; Grotefend, Reg. d. Ldgr. Bd. 1 Nr. 232 S. 87 mit weiteren Nachweisen. - Schunder Nr. 806
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
(1) Gerlich, St. Stephan S. 34.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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