Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Zuweisung einer Fruchtrente zu Hermannsdorf an zwei Cappeler Chorfrauen
Datierung
1357 Mai 6
Originaldatierung
Anno domini 1357 in die sancti Iohannis ante portam
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel a1357 Mai 6
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Heinrich, Prior und der Konvent zu Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß Albrad von Amöneburg (Amilborg) und Gisela, Tochter Ruprecht Borhochs, Chorfrauen zu Oberkappel (Ruprachtiz toithir Borochez, iuncfrowin vnsirz obirsten kloistirz), 'vs fremydir hant' 3 Viertel jährlicher Korngülte für bezahlte 15 lb.d. gekauft haben. Darum erhalten die beiden Frauen die genannte Rente lebenslang aus dem Gut, das Lotze Body zu Hermannsdorf (Hermanzdorf) bebaut. Nach ihrem Tode fällt die Rente auf ewig jährlich zu Matthaei dem Chorfrauenstift (dir samenunge dir juncfrowin) ohne Hinderung zu. Dabei soll dieses der beiden Chorfrauen sowie ihrer Eltern und Geschwister in ihren Gebeten gedenken.
Rückvermerk
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Zeugen
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Siegler
die Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - die Sg. fehlen
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
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Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.167 Anm.2
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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