HHStAW Bestand 74 Nr. U 510

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1379 Februar 5

Originaldatierung 

Datum in die Agathe martiris anno domini Mo CCCo LXXo nono

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Jakob genannt Hauweschilt, Schöffe zu Güls (Gulse), und seine Frau Gertrud verkaufen Bruder Heinrich von Winningen, Konversen im Kloster Marienstatt, der mit dem Geld biederer und ehrbarer Leute, die es ihm aufgetragen haben, kaufte, ein Ohm (Vrenzer) Wein, das jährlich im Herbst dem Abt und Konvent des Klosters Marienstatt zu geben ist. Sie setzen dafür vier Weingärten in Gülser Mark zu Unterpfand: einen Weingarten (uffme Rolande) zwischen dem Weingarten des Richard Pefferknech von Koblenz und des Johann von Eltz; den zweiten auf dem Winninger Wege zwischen Weingärten des Thele Geleman; den dritten (in deme Birke) zwischen dem Weingarten des Klosters (der herren van) Rommersdorf und des Hermann Nuringes; den vierten (in der Cunden) zwischen dem Weingarten des vorgenannten Johann von Eltz und des Konrad von Panau (Panouwe). Sie haben diese Weingärten ohne Behinderung durch diejenigen, die zuvor ein Recht und Zinse darauf haben, versetzt. Sie sollen dies Ohm nicht lesen, ohne es dem Kloster anzusagen, damit dessen Boten kommen und beim Lesen, Treten, Keltern sehen können, daß die Aussteller (Vrenzen) Wein liefern. Sie sollen das Ohm jährlich in Gülser Maß in ein vom Kloster angewiesenes Haus zu Güls auf eigene Kosten entrichten. Bei Leistungsversäumnis kann das Kloster oder einer von dessen Boten oder Verwaltern (momber) nach dem Herbst an das Gericht zu Güls gehen, und der Schultheiß oder Vogt soll es sogleich in die Weingärten einsetzen, als ob es drei Tage und sechs Wochen darauf geklagt habe, wie zu Güls rechtsüblich. Sie sollen die Weingärten baulich halten. Das Kloster hat ihnen für die Gülte 40 Mark guter Pfennig Koblenzer Währung durch den vorgenannten Bruder Heinrich gezahlt. Ferner hat es diesem Bruder Geld zum Ankauf von einem halben Fuder Weingülte zu Güls gegeben, die man jährlich zu Koblenz an die Brücke am 13. Juli (zo sente Margareten myssen in me summere) reichen soll; das Kloster Marienstatt soll es armen Leuten und armen Pilgern für die Seelen derjenigen austeilen, welche die Gülte gekauft haben. Von diesen ist auch das Geld für dieses Ohm Wein hergekommen und dem Kloster ausgesetzt, damit sie jene Arbeit desto lieber tun. Es soll die Leute in sein Seelbuch schreiben und in seine Bruderschaft aufnehmen und ihrer lebend und tot wie seiner Brüder und Schwestern gedenken.

Siegler 

Siegel der Schöffen von Güls.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament von Rauch gebräunt, mit dem Schöffensiegel von Güls (Ewald III Tf. 39,8). - Rückvermerke (15. Jh.): 1. Ad Gulse. Hauschilt eyn aym Vrentschz wynz. 2. Ad Gulse,. De 14 quartalibus vini transsumptum (!) ex una ama causa vilitatis vinearum. - Dabei Transfix von 1403 Januar 26 (Nr. 747)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 638

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde