HHStAW Bestand 170 I Nr. U 246

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Graf Otto von Nassau und sein Bruder Heinrich, Dompropst zu Speyer, beschwören in die Hand ihres Schwagers, des Grafen Sigfrid von Wittgenstein die zwischen ihnen vereinbarten Vergleichspunkte: sie sollen sich brüderlich freundlich zu einander verhalten; sie sollen die von ihrem Vater, dem Grafen Heinrich, zu treffende Erbteilung annehmen; oder, falls ihr Vater, ohne eine solche Festsetzung zu hinterlassen, stirbt, soll der Graf Wittgenstein mit dem Rat ihrer Mannen und Burgmannen in der Herrschaft ihre Länder scheiden; falls dies nicht zu ihrer Zufriedenheit gelänge, soll Graf Wittgenstein noch ihren Neffen Grafen Dietrich zu Loin Herrn zu Weinsberg und ihren Schwager Gerlach Herrn zu Limburg hinzuziehen und mit diesen die endgültige Entscheidung treffen; und anderes mehr. Wenn Graf Otto kinderlos bleibt, soll Heinrich mit Rat der 3 Schiedleute ein Weib nehmen. Streitigkeiten soll Graf Wittgenstein entscheiden; Einlager für den schuldigen Teil ist Lasphe.

Datierung 

1336 März 28

Vermerke (Urkunde)

Zeugen 

Graf Siegfr. von Wittgenstein, Kristian von Selbach und Rorich von Burbach, Ritter, Gobel von der Hese, gräfl. nass. Vogt im Lande Siegen, Otto Pfarrer zu Siegen und Heinrich Schonhals Pfarrer von St. Moritz zu Speier

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Siegel 1. Graf Otto, 2. Heinrich von Nassau, 3. Graf Sigfrid von Wittgenstein (merkwürdiges Reitersiegel), 4. Kristian von Selbach, 5. Rorich von Burbach - erhalten

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Regest Philippi, Siegener Urkundenbuch I 128. Rückvermerk: 3. Divisio

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde