HHStAW Bestand 40 Nr. U 393

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Ysfrid von Herschbach ('Herispach'), Kantor im Stift Limburg, bekundet, daß er sich mit Dekan und Kapitel desselben Stifts wegen ihrer gegenseitigen Forderungen auf Herrn Johann von Montabaur, seinen Mitkanoniker zu Dietkirchen ('Dyk-'), und Werner von Diez, Edelknecht, als von ihm erwählte Schiedsmänner ('raitlude') sowie Herrn Henrich von Elz ('Else'), Dekan zu Dietkirchen, und Gottfried von Windesheim, seine Mitkanoniker zu Limburg, als Schiedsmänner des Stiftes geeinigt hat. Würden die vier bis zum 25. Juli ('zusschen hy und sente Jacobes dage nest kumet') nicht einig, so sollen sie einen fünften dazu wählen und eine Entscheidung binnen 4 Wochen danach treffen. Was die Mehrheit auf dem Güte- oder Rechtsweg ('mit der minne oder mit rechte') bestimmt, das sollen beide Parteien befolgen. Ausgenommen von dem Termin ist die Verleihung des Altars ('die gift von deme altare') auf der neuen Kapelle, den die Kürschnersche begründete. Darüber sollen sie ihn und das Stift auf dem Rechtswege auseinanderbringen, wenn sie wollen und falls sie es verstehen. Können sie sich aber über diese Sache nicht klar werden, so sollen sie gute Geistliche ('paffen') und andere gute Leute zu Rate ziehen. An den Spruch der Mehrheit von den fünf sollen sich dann beide Seiten halten. Stirbt ein Schiedsmann oder kann einer nicht dabei sein, so soll dessen Partei einen neuen wählen. - Siegel des vorgenannten Werner von Diez.

Datierung 

1364 Juni 13

Originaldatierung 

D. 1364, feria quinta post diem beati Barnabe apostoli

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Das abhängende Siegel ab

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 517

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde