HHStAW Bestand 1008 a Nr. 42

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1507-03-23

Originaldatierung 

Datum dinstag [nach] sontag Judica 1507.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Oißwalt von Trohe (Drahi), Philipp von Buseck (Buchsegh), genannt Monch, Hiyrich von Buseck, genannt Roiszer, Folbrecht der Ältere von Schwalbach (Swalbach), Hiynrich Döring (Doringk), Rodulff von Trohe (Drahe) und Frederich von Göns (Gonß) schlichten die Auseinandersetzungen zwischen Margaretthe von Neuroth (Nuweraidt) als Klägerin und den Brüdern Philipp und Macharius von Buseck, Waltthers Söhnen, als Beklagten um Wittum und Morgengabe der Margaretthin von Nauroth, mit denen sie [...] von ihrem verstorbenen ersten Mann, Benn Brand von Buseck begabt wurde. Margaretthin erhält die lebenslängliche Nutzung aller Güter und Renten aus eigenem Erbe und Hinterlassenschaft ihres Mannes im Buseckertal (Buchsegkerdaile) zu Gießen (zun Gyssze) und in anderen Orten, ebenso aller Güter, Renten, Eigenerbe, Pfandschaften und Lehen zu Cleeberg (Clebergk). Davon ausgenommen sind die 5 Gulden jährliche Rente zu Cleeberg der Frau Gude Brand von Buseck, Äbtissin zu Rockenberg (Rochinbergh) und die 5 Gulden für jeden Pfarrer, der jetzt oder künftig in Alten Buseck (Aulden buchsegh) wohnt. Da das Gut zu Birkheim (Birnkem) Pfand und Erbe ist soll Margaretha das etwa bei Ablösung der Pfandschaf empfangene Geld wieder anlegen, um das Erbe nicht zu schmälern. Von der Pfandschaft zu Rödgen [bei Gießen] (zum Roide) soll Margaretthin 18 Jahre lang einen Malter Korn erhalten, stirbt sie vor Ablauf dieser Zeit, erhalten ihr jetziger Mann Henn von Trohe (Drahi), seine Erben, oder wen sie sonst bestimmt, das Korn bis zum Ende der 18 Jahre. Von den Lehen, die Brand von Buseck innegehabt hat und die nun an Philipp und Macharius übergehen, brauchen diese Margarethe nichts zu zahlen. Beide Parteien sollen so bald wie möglich alle Güter, Gülden und Renten an den Orten, wo sie liegen oder fällig werden, feststellen lassen, damit nicht neue Auseiunandersetzungenentstehen.

Siegler 

Oißwalt [von Drahe], [Phi)lipp und Hyrich [von Buseck], genannt Monch, und Roisßer Hiyrich Döring, Rudolff von Trohe und Frederich von Gönß bestätigen, dass diese Siegel unzerbrochen sind. Auf bitten der Aussteller siegelt außerdem Folbrecht von Schwalbach.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Papier stark beschädigt, mit 4 aufgedrückten Siegeln unter Tektur, 1 im Schild 3 Seeblätter im Dreipass, 2 im Schild ein Widderkopf, Helm und Helmzier, 3 im Schild ein Widderkopf, 4 im Schild 3 Ringe (211) Helm und Helmzier.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde