HStAD Bestand E 3 A Nr. 78/42

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Alle Hessischen Untertanen, welche die Absicht haben einen Pass zu beantragen, um nach Frankreich zu reisen, müssen diesen Pass beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Darmstadt beantragen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein ausführliches persönliches Attest, ausgestellt von der zuständigen Wohnbehörde, mitzubringen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Laufzeit 

Gießen, 1808 März 29

Vermerke

Deskriptoren 

Darmstadt

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF