Identifikation
Titel
Verordnung: Alle Hessischen Untertanen, welche die Absicht haben einen Pass zu beantragen, um nach Frankreich zu reisen, müssen diesen Pass beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Darmstadt beantragen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein ausführliches persönliches Attest, ausgestellt von der zuständigen Wohnbehörde, mitzubringen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit
Gießen, 1808 März 29
Vermerke
Deskriptoren
Darmstadt
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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