Identifikation
Titel
Verordnung: Es wird erneut auf die Verordnung vom 20. Mai 1785 verwiesen, dass alle Verordnungen entsprechend zu publizieren sind. Im Unterlassungsfalle wird das mit fünf Reichstalern Strafe belegt (ein Überweisungsschreiben anbei)
Laufzeit
Gießen, [1801 Juli 27]
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien; Textverlust wegen Beschädigung des Originals
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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