HStAD Bestand E 3 A Nr. 62/9

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Es wird erneut auf die Verordnung vom 20. Mai 1785 verwiesen, dass alle Verordnungen entsprechend zu publizieren sind. Im Unterlassungsfalle wird das mit fünf Reichstalern Strafe belegt (ein Überweisungsschreiben anbei)

Laufzeit 

Gießen, [1801 Juli 27]

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

nur Xerokopien; Textverlust wegen Beschädigung des Originals

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF