Identifikation (Urkunde)
Datierung
1287 April 17
Originaldatierung
fer. s. p. dom. quasimodogenisi
Alte Archivsignatur
A 1 Lampertheim, 1287-04-17
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Lampertheim: In einem Streit zwischen der Kirche St. Andreas zu Worms und dem Zisterzienser-Nonnenkloster Nonnenmünster außerhalb von Worms über den Heuzehnten einiger Wiesen in der Pfarrei Lampertheim werden der Scholasticus von St. Peter, der Kanonikus zu St. Johann in Mainz, Magister Gozzo und Magister Bernhelmus, Vogt zu Mainz, zu Schiedsrichtern erwählt. Wenn sie keinen gemeinsamen Schiedsspruch erzielen können, soll der Spruch von zweien von ihnen gelten. Wenn sie den Streit bis Donnerstag vor Himmelfahrt (1287-05-08) nicht schlichten können, soll ihre Schiedsgewalt erlöschen. Die Parteien wollen sich dem Spruch unterwerfen, bei 20 Mark Strafe, die der ungehorsame Teil dem gehorsamen zu zahlen hat
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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