Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Anna von Staffel, wohnhaft zu Sayn, bekennt, nachdem ihr Anherr der verstorbene Gilbrecht Schelle von Stentenbach, Ehemann, Albrecht Nasein von Holzhausenn einige Kirchheimische Lehen von dem Graf zu Sayn zu Lehen getragen, welche nachher auf die von Bobenhausen gekommen, dieser Stamm und insbesondere diejenigen derselben, welche von Gilbrecht Schelle von Stentenbach abgestammt, ohne irgend welche absteigende Erben verstorben seien, und sie allein als solche, aus Elisabethe, seiner ehelichen Tochter, und Kuno von Staffel Ehe herrührend, als seine Enkelin vorhanden, weshalb sie in den Besitz des Lehens gekommen, besonders, was zu Sayn, Bendorf, Engers und daherumm gelegen; da sie ferner wegen Alters und Krankheit nicht zur Ehe zu greifen gedenke und keine absteigende Erben bekommen und Graf Johann zu Sayn und seine Mutter sie eine gute Zeit von Jahren in deren Schloss zu Sayn reichlich und wohl unterhalten hätten, sie auch lebenslang unterhalten zu wollen versichert, und da ohnedies die Lehen nach ihrem Tode dem Grafen heimfielen, so trete sie diese Lehen sämtlich demselben ab, insbesondere des Kirchensatz zu Engers usw.
Datierung
1548 (ohne Tag)
Originaldatierung
Ohne Jahr, Ort und Tag
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Papier, ohne Siegel, deutsch, scheint Konzept zu sein, nebst einer neueren Abschrift
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Verfügung dieser Urkunde steht mit den erwähnten Streitigkeiten in der vorhergehenden in Verbindung und findet daher in dieser Ordnung am zweckmäßigsten ihren Platz
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |