Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Melbichs Joist zu Niederzeuzheim (Nidder Zeutzheim) und seine Frau Gele verkaufen Johann von Langenbach, Catharinen von Seelbach, seiner Frau, und ihren Kindern als Erbkauf einen Placken Land gegen den Mühlengraben und Langenbachs Stück unter dem Jungen Gerhart grenzend, mit einem Gülteanteil für 1 Malter Korn, Diezer Maßes, die ihnen bezahlt worden ist. Der Kauf wird vor dem Hofgericht zu Oberzeuzheim aufgetragen vor Hans Erffort, Hofschultheiß und den Schöffen Hylphen von Dorchheim (Dorcheym), Jacob Melbin, Friederichs Contz, Han Meylinger, Thongis Moldner, Thebs von Heuchelheim (Heuchelheym) und die anderen Mitgesellen. Schultheiß und Schöffen bestätigen dies und den Empfang des Urkundsgeldes.
Datierung
1538-01-07
Originaldatierung
Datum Montag nach de.r helligen dryer Konig tag im Jar nach Christi gepurt 1538
Vermerke (Urkunde)
Rückvermerk
Rückvermerk 16. Jh. Erffbriff uber en Stock lans bey myner moln.
Siegler
Siegeln sollte auf Bitten des Ausstellers das Hofgericht, da aber ein Gerichtssiegel fehlt, siegelt auf Bitten von Schultheiß und Schöffen der Vogt Johan von Seelbach.
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament mit anhängendem Siegel, im mit Hermelinschwänzen bestreuten Schild 3 schräggestellte Rauten. Umschrift Johan von Selbach.
Weitere Überlieferung
Abschrift Ende 16. Jh. Abt. 1008 a Nr. 182 f. 43.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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