Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bestätigung einer Aussage über Besitz der Cappeler Chorfrauen in Wellen
Datierung
1434 April 21
Originaldatierung
Datum anno domini 1434, quarto die ante festum sancti Georgii
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1434 Apr. 21, urspr. Generalrep. Welden S.196
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Heinrich von Padelborn und Henne Gecke, Ratsleute in der Niederstadt zu Wildungen, bekunden, daß vor ihnen Kurt Cappel bekannt habe, seine Mutter habe auf dem Sterbebett ausgesagt, sie habe ein Viertel einer Hufe Landes, gelegen zu Wellen (Welden) in der Dorfmark, von den Chorfrauen zu Oberkappel (von dem juckfrauwe [!] czu Cappel) zu Lehen getragen und ihm befohlen, zu den Chorfrauen zu gehen, um das genannte Viertel von ihnen zu empfangen. Auch Kurts Vetter Happel von Gershausen bekundet, er habe diese Aussage der Mutter ebenfalls gehört. Die Ausst. bekennen eidlich, daß sie dies alles von Kurt und Happel vernommen haben.
Rückvermerk
(Um 1525) Bekenniß ober czinß
Zeugen
---
Siegler
Heinrich von Padelborn und Johann Becheling auf Bitte Henne Geckes (Jeckel), der kein eigenes Sg. besitzt
Formalbeschreibung
Ausf. Papier. - 2 Sg. aufgedrückt
Weitere Überlieferung
---
Druckangaben
---
Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.299
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Original |