HStAD Bestand E 3 A Nr. 59/36

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Mit Verordnung vom 18. Mai 1769 ist bekannt gemacht worden, dass alle Memorialien in Klagsachen unterschrieben sein müssen. Es wird wieder festgestellt, dass diesem Befehl nicht immer Folge geleistet wird. Alle Amts-Advokaten und Amtsschreiber haben darauf zu achten, dass die Unterschrift geleistet wird

Laufzeit 

Gießen, 1772 Juni 25

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

nur Xerokopien

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF