Identifikation
Titel
Verordnung: Mit Verordnung vom 18. Mai 1769 ist bekannt gemacht worden, dass alle Memorialien in Klagsachen unterschrieben sein müssen. Es wird wieder festgestellt, dass diesem Befehl nicht immer Folge geleistet wird. Alle Amts-Advokaten und Amtsschreiber haben darauf zu achten, dass die Unterschrift geleistet wird
Laufzeit
Gießen, 1772 Juni 25
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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