Identifikation (Urkunde)
Datierung
1447 Februar 3
Originaldatierung
fritag nehst nach unser lieben frauwen tage
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Hessen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gerd von Buseck gen.Rüsser bekundet, dass Landgraf Ludwig I. von Hessen ihn mit Haus und Burg zu Alten-Buseck und eiem Viertel des Zehnten zu Wieseck als Mannlehen belehnt hat. Außerdem hat er als Mannlehen seinen Anteil am Busecker Tal erhalten. Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn er sie verpfänden oder verkaufen muß, hat der Landgraf das Vorkaufs- und Pfandrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, soll er die Burg einem seiner Genossen abgeben, der sie dann zu Lehen empfangen soll.
Siegler
Siegelankündigung des Ausstelllers.
Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem Siegel.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde |