HStAM Bestand 5 Nr. 2918

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Bestimmung, daß die wegen verspäteter Lehnsmutung einkommenden Strafgelder zum Besten des Collegium Carolinum in Kassel verwandt, Bewilligung von jährlich 150 Talern zum Abdruck der im Kolleg zu haltenden Disputationen, die Übertragung der Rechnungsführung über die einkommenden Strafgelder an den Sekretär Heppe nach dem Tode des Rats und Buchhalters Schmerfeld und Abhörung der von dem Letzteren geführten Rechnung

Laufzeit 

1760-1775

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original
Detailseite Mikrofiche Sachakte