HStAM Bestand 3 Nr. 1117

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Akten des Landgrafen Wilhelm, dann des Landgrafen Philipp und des Statthalters und der Räte in Kassel: Briefwechsel mit der Königin Maria, dem Burggrafen Heinrich von Meißen, dem Pfalzgrafen Wolfgang, den Kurfürsten Moritz und Joachim und dem obersten Leutnant und kaiserlichen Kommissar Martin v. Hanstein. Instruktion des Landgrafen Wilhelm und des Kurfürsten Moritz an den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, die Herzöge Wilhelm von Jülich und Christoph von Württemberg und den Pfalzgrafen Ott Heinrich. Brief des Kanzlers Lersner an Landgraf Wilhelm. Protokoll über die Aussagen der hessischen Räte, deren Bedenken. Entwürfe und Abschriften der hessischen und kaiserlichen Ratifikation, von Obligationen, Verträgen, Abschieden und hierauf bezüglichen Aktenstücken

Laufzeit 

Juli - November 1552

Vermerke

Enthält 

1552 Juli. Einmahnung des Kurfürsten Joachim, da die Passauer Verhandlung nichts als 'eitel betrug und geverde' gewesen sei. Übersendung der ratifizierten Kapitulation durch die Königin Maria an den Kurfürsten Joachim. Bedenken der hessischen Räte über die Ratifikation des Passauer Vertrags. Form der Ratifikation durch den Kaiser. Hessische Ratifikation der hallischen Kapitulation

August, September. Sendung Hermanns v. Hundelshausen, Alexanders v.d. Tann, Heinrich Lersners und Gabriel Arnolds nach Heidelberg, um die vermittelnden Fürsten von der Annahme des Passauer Vertrags und von dem ohne Verschulden der Fürsten erfolgten meuterischen Abzuge eines Regiments zu benachrichtigen. Nebenabkommen des Kurfürsten Moritz und Burggrafen Heinrich von Meißen. (Abschrift im Samtarchive II 62, 33) Erneuerung der Bürgschaft des Kurfürsten Moritz, Kurfürsten Joachim und Pfalzgrafen Wolfgang für die Erfüllung des Passauer Vertrags durch Landgraf Philipp. Vertrag zwischen dem Kaiser, Kurfürst Moritz, Landgraf Wilhelm und Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg im Lager vor Frankfurt (3. August). Versprechen des Landgrafen Philipp, der Königin Maria die Ausfertigungen der Obligationen und Ratifikationen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, des Pfalzgrafen Wolfgang und der hessischen Landstände innerhalb sechs Wochen nach seiner Freigabe neu zu liefern. (Ausfertigung ebenda) Verzögerung der Auslieferung Philipps nach Rheinfels. Versicherung der Königin Maria und Sonderversicherung Moritzens und Wilhelms wegen der Auslieferung, Marias Werbung bei Philipp wegen der Verzögerung. Ratifikation des Passauer Vertrags durch den Kaiser. Des Burggrafen Heinrich von Meißen Zuversicht auf Philipps Freigabe und Vertrauen zum Kaiser. Freigabe des Grafen Reinhard von Solms. Ausschreiben der Königin Maria, Philipp freizugeben. Rücklieferung der dem Kaiser abgenommenen Geschütze. Abfall des Reifenberger Regiments. Gültigkeit des Vertrags auch für den Fall, daß die Auslieferung nicht nach Rheinfels, sondern an einen anderen Ort geschehe. Gefangennahme eines Dieners des Kanzlers Lersner

September. Erneuerung der Obligationen Philipps (Ebenda), Wilhelms, Wolfgangs, Moritzens und Joachims, nachdem die Auslieferung über Köln gestattet worden ist. Ankunft Philipps in Marburg am 10. September. Zusendung der an der Ehrenberger Klause eroberten kaiserlichen Geschütze durch Statthalter und Räte in Kassel an den obersten Leutnant und Kommissar Martin v. Hanstein in Frankfurt. (Ebenda II 62, 33 (38))

November. Zustellung der Obligationen an die Königin Maria

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Akte
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden