HStAM Bestand Urk. 18 Nr. 366

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Verbriefung von Geldzinsen durch die Stadt Treysa

Datierung 

1364 Februar 21

Originaldatierung 

Anno domini 1364, feria quarta post Reminiscere proxima

Alte Archivsignatur 

Urk. A II Kl. Cappel 1364 Febr. 21

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Bürgermeister, Schöffen und die Gemeinde der Stadt Treysa bekunden, daß sie und ihre Nachfahren die folgende Gülte verbrieft haben: zum einen Gottfried von Linsingen und seinen Erben, nämlich 15 s. (fumzehin schillinge grossir) und 11 lb. Pfenniggeld drei Jahre und zum anderen Gumpert von Wildungen und seinen Erben 28 lb. Pfenniggeld zwei Jahre, und von dem Geld des Abts von Cappel, das die Ausst. diesem und seinem Konvent schuldig sind, gegeben und bezahlt haben. Die Verbriefung der Gülte geschah vor Graf Gottfried von Ziegenhain und seiner Ehefrau Agnes nach Ausweis einiger von diesen und der Stadt Treysa für Gottfried und Gumpert darüber ausgestellter Urkunden.

Rückvermerk 

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Zeugen 

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Siegler 

die Stadt Treysa

Formalbeschreibung 

Ausf. Perg. - RundSg. der Stadt Treysa abh., Küch: Siegel (wie Nr.5) S.285 Nr.2

Weitere Überlieferung 

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Druckangaben 

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Literatur 

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Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original