HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 11147 a

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1540 April 18 Wildungen

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Bischof Franz von Münster und Osnabrück, Administrator zu Minden, und Otto Hund, Amtmann zu Schönstein, als Beauftragter des Landgrafen Philipp von Hessen haben in Streitigkeiten zwischen Gräfin Anna von Waldeck und ihren Kindern Philipp, Johann und Franz einerseits und den Grafen Wolrad und Otto von Waldeck andererseits über die Mutscharung zu Arolsen und den Wiedenbrückschen Vertrag auf dem am 15. April zu Wildungen gehaltenen Tag folgendes vereinbart: Die von den Grafen Wolrad und Otto bei Lebzeiten der Gräfin Anna jährlich den anderen Grafen zu entrichtende Summe von 500 Gulden als Entschädigung dafür, dass das Wittum ihrer Mutter ganz in den ihnen zugeteilten Ämtern Landau, Mengeringhausen und Wetterburg liegt, soll sichergestellt werden, sobald die Einkünfte des Landesteils des verstorbenen Grafen Philipp des Älteren und die darauf ruhenden Belastungen verzeichnet sind; die aus dem Jahre 1539 noch rückständigen 500 Gulden sollen gegen den Wert des den Grafen aus dem Nachlass ihres Vaters zustehenden Silbers aufgerechnet werden. Die Übersicht über die Einkünfte und Lasten des Landes soll auf einem Tag vor Mariä Himmelfahrt durch die 6 Verordneten der Landschaft und münstersche und hessische Räte erfolgen. Bei Uneinigkeiten zwischen Räten und Verordneten entscheiden die Räte. Diese sollen auch alle Irrungen und Mißverständnisse, die sich aus den genannten Verträgen ergeben haben und noch ergeben, schlichten oder entscheiden. Diese Entscheidung ist auch für eine etwa abwesende Partei bindend. Da über den Hof zu Orke keine Einigung erzielt worden ist, soll ihn bis zu einer rechtlichen Entscheidung keine der Parteien nutzen, sondern er soll durch die beiden Fürsten verwaltet werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

I, 58

Repräsentationen

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