HHStAW Bestand 27 Nr. 15

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Johann Herr zu Westerburg und seine Frau Kunigunde sowie Propst Dietrich und das Kapitel des Stifts Gemünden gründen mit Rat der Geschworenen der Stiftskirche eine ewige Messe auf dem allerheiligen Altar in dem Beinhaus (Kerenter) zu Gemünden. Sie weisen dazu die Einkünfte an, die dem Pastor zu Biskirchen (Bischoffkirchen) über die für einen Vikar daselbst reservierten Einkünfte hinaus zustehen. Der Inhaber des Altars soll auch das Glöckneramt dortselbst und die Kirche zu Biskirchen haben, die zusammen stets eine Gabe darstellen sollen. Die Verleihung soll stets dem Herrn von Westerburg zustehen. Johann und seine Frau weisen außerdem 1 Malter Korngülte von den 5 Maltern Hubenkorn, die ihnen auf dem Westerwald fallen an. Propst und Kapitel weisen ferner dem Altar auf Jedem Feld zu Gemünden 2 Morgen Land an. Zur Besserung des Stifts soll der Inhaber des Altars und des Glöckneramts seine Wochen in dem Chor halten; er soll Präsenzen wie andere Vikare erhalten. Johann Desiner, Priester zu Gemünden, bekennt, dass er zu seinem und seiner Eltern Seelenheil zu dem Altar sein Haus nebst Hof und Garten zu Gemünden und sein Erbe und Eigen zu Breitenbach gestiftet hat; er hat dies vor Schultheiß und Schöffen im gehegten Gericht zu Gemünden aufgetragen. Der Inhaber dieser ewigen Messe und des Glöckneramts soll dem Kapitel und insbesondere dem Pfarrer und Kirchspiel zu Gemünden, wie bisher Recht und Gewohnheit üblich war, gehorsam sein und jährlich am St. Stephanstag die Kirchenschlüssel übergeben.

Datierung 

1368 August 29

Originaldatierung 

Datum 1368 ipso die decollationis beati Johannis baptiste secundum stilum Treverensem.

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Es siegeln die Aussteller sowie die Ritter Godebracht von Irmtraut und Rorich Bucher.

Formalbeschreibung 

Abschr. Pap. 15. Jh.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde