HHStAW Bestand 74 Nr. U 590

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1402 Juli 23

Originaldatierung 

Datum anno domini millesimo quadringentesimo secundo, in crastino Marie Magdalene

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Jungfer Gisel von Stockheim, wohnhaft zu Montabaur (Munthabur), bekundet, daß sie Henne Ruter dem Jungen, wohnhaft zu Moselweiß (Wiis), erblich zwei Stücke Weingarten zu Metternich (Mettrich), eins (in der Winkelbach) zwischen dem Kloster Himmerod (den herren van Hymmelrode) und den Jungfrauen in der Klause daselbst, das andere (an der Bach) zwischen dem Kloster Marienstatt (Mergenstat), gegen 27 Weißpfennig Koblenzer Währung, fällig zu Martini, verliehen hat. Der vorgenannte Henne soll die Weingärten in gutem Bau halten. Andernfalls kann die Ausstellerin ihn mittels des weltlichen Gerichts zu Metternich an den Weingärten pfänden (rechten ind weldigen), als habe sie diese drei Tage und sechs Wochen ausgeklagt. Der Wiederkauf ist teilweise oder auf einmal gestattet.

Zeugen 

(Syuart) Neudel und Henne Lender, Schöffen zu Metternich

Siegler 

Schöffensiegel von Metternich.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament, von Rauch gebräunt, mit versehrtem Schöffensiegel von Metternich (Ewald III Tf. 40,2 nach Abdruck von 1544)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 746

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde