Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Uda, Äbtissin zu Gnadenthal vom grauen Orden von Citeaux ('Cytes'), Trierer Diözese, und der Konvent bekunden, daß sie den Zehnten zu Eufingen mit 300 Pfund Heller guter Währung, 3 Heller für den Pfennig gezahlt, von den 1000 Pfund eingelöst haben, die ihnen zu einem Seelgerät von den + Eheleuten Konrad Gißhubel und Gudelin zugefallen sind. Sie verpflichten sich, den halben Zehnten deren Töchtern Agnes und Metze auf Lebenszeit zu geben, damit sie dafür die Jahrzeit ihrer Eltern begehen. Verlehnt das Kloster ihn, so sollen die vorgenannten beiden Nonnen die Hälfte der Pacht bekommen. Fährt man aber den Zehnten in die Scheuer des Klosters, so sollen die beiden mit den Simmern den halben Anteil nehmen. Nach deren Tod soll dies Recht an diejenigen Nonnen fallen, denen dies Seelgerät dann aufgetragen ist. Der Zehnte soll nicht verkauft oder versetzt werden. Würde eine Äbtissin die Zehntreichung hindern, so soll der Konvent so lange ohne Messe ('ungesungen') sein, bis ihm wieder Genüge geschieht. - Siegel der Äbtissin und des Konvents.
Datierung
1357 April 12
Originaldatierung
Actum et d. 1357, feria quarta post pascha
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 28,99 mit beiden Siegeln: 1. persönliches Siegel der Äbtissin, 2. versehrtes Konventssiegel. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Disßer briff hort uber den zehende ge(n) Uffenung, den mir geloist haben'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 932
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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