HHStAW Bestand 40 Nr. U 872

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Daniel von Mudersbach stiftet 200 Rheinische Gulden für eine immerwährende Messe in der Stiftskirche (St. Georgen) zu Limburg, die am Johannesaltar gelesen werden soll.

Datierung 

Limburg, 1464 Januar 2

Originaldatierung 

Geschene inne den jaren, keyserzayl, dage, uwern, stede und babestumbs, als obengeschr(iben) steet

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Im Jahre 1463 'nach gewonheyt zu schriiben ime Tryer biistumb', in der 11. Indiktion, 'des maendages nach deme heyligen jairsdage, der dae was der tzweyte dag des maendes hartman, der zu latine genant wyrt Januarius, des morgens nach der hoemisse zu zehen uwern ader umbe dye selbe mayße', im 6. Jahr Papst Pius II., zu Limburg im St. Georgenstift, Trierer Diözese, neben dem Taufstein ('deme dauffe') beim St. Paulusaltar stiftet Ritter Daniel von Mudersbach der Alte vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, - unter Beachtung der Worte des heiligen Augustin, daß nichts sicherer als der Tod und nichts unsicherer als die Stunde des Todes ist, und der Worte des Jesaias: 'Bestelle dyne huyß, want du wyrdes sterben unde nyt leben etc.', da niemand etwas von diesem vergänglichen Erdreich als gute Werke mitbringen kann - mit Wissen und Willen des Stifts zu Ehren der Heiligen Dreifaltigkeit, der hochgelobten Königin Maria, Mutter unseres lieben Herrn Jesu Christi, und des großen, hochwürdigen, himmlischen Märtyrers St. Georg, Patrons des Limburger Stifts, sowie aller andern Heiligen mit 440 rheinischen Gulden guter alter Limburger Währung, Münze der Kurfürsten bei Rhein, die zu einer ewigen Gülte angelegt werden sollen und teilweise schon angelegt sind nach Ausweis der Urkunden darüber, eine ewige Messe von der Königin und Gottesmutter Maria, die jeden Samstag am Altar St. Johannes des Täufers gleich morgens nach der Messe ohne Unterbrechung, wenn es nicht die Kälte oder andere rechte Not verhindert, durch alle oder einen Teil der Priestervikare gesungen werden soll zum Seelenheil des Stifters, seiner + Frau Jutta und ihrer beider Eltern, Kinder und Voreltern und aller verstorbenen Gläubigen. Die Vikare sollen einen ('eynen anheber') unter sich bestellen, der ständig der Messe warten soll. Der soll vor dem Offertorium ('zu dutze genant oppersanck') eine Stola umtun, hinter dem Priester, der die Messe singt, stehen und sich zu dem Volke kehren, um es zu ermahnen, um Gottes willen für die Seelen aller verstorbenen Gläubigen ein Paternoster und ein Avemaria zu sprechen. Die Vikare sollen jenem Anheber dafür etwas aus den Einkünften des Altars geben. Auch sollen ihm stets 4 Priester zur Seite stehen. Davon soll einer die Messe singen und die andern sollen singen helfen. Damit die Messe löblich gehalten wird, sollen es nicht weniger sein. Der Priester, der die Messe singt, soll dabei eine Kollekte für die Toten halten und nach Messe und Segen die Kasel ablegen und mit den andern Priestern und dem Anheber die Memorie und das Gedächtnis für die Seelen, wie oben bestimmt, an seinem Grab mit einem Miserere und 2 Kollekten, wie es sich gebührt, halten und, wie es Brauch ist, das Grab mit dem gesegneten Weihwasser besprengen. Durch diese Messe soll dem Chor, der Mette, den Laudes, dem Salve oder andern Memorien nach der Mette kein Hindernis erwachsen. Würden Gülten abgelöst, so soll man mit Wissen von Dekan und Kapitel das Geld wieder zu Gülten anlegen und die Urkunden darüber in die Kiste tun, die er für die Messe und die Urkunden gegeben hat. Dort soll auch das Geld verwahrt werden, das etwa bei Ablösung einer Gülte nicht sicher wieder angelegt werden kann. Zu der Kiste sollen 3 Schlüssel gehören, von denen der Dekan einen, das Kapitel den zweiten und die Vikare den dritten haben sollen. Mit Dekan und Kapitel hat er vereinbart, daß die Messe ohne Widerrede der Vikare am Altar St. Johannes des Täufers gehalten wird. Die Vikare sollen diese Messe mit eigenem zugehörigen Geleucht, Kelchen, Büchern und allen andern Ornamenten halten, ohne dadurch das Kapitel, die Präsenz oder eine Vikarei des Stifts zu schädigen. Nur die Altartücher der beiden Vikareien am St. Johannesaltar sollen gemeinsam sein. Falls Osterabend, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Allerseelen und der heilige Christtag auf einen Samstag fallen, soll jene Messe erst am Montag danach gehalten werden. Dekan und Kapitel haben auf seine Bitte zugelassen, daß allein die Vikare den Nutzen dieser Messe haben sollen, es sei denn, daß die Messe nicht von ihnen gehalten wird. Dann sollen Dekan und Kapitel die Gülte je zur Hälfte zum Bau der Stiftskirche und des Spitals in Limburg verwenden. Sobald die Vikare aber wieder die Messe zu singen beginnen, sollen sie von da ab wieder die Gülte erhalten. Würde ein Interdikt oder ein Bann von Papst, Kaiser, König, von Legaten, Subdelegaten, Bischöfen, Universitäten oder 'karelyne' erlassen, so soll man es mit der Messe dann ebenso halten, wie es von Stift und Pfarrer gehalten wird, und den Vikaren keinen Eintrag an der Gülte tun. Dies Vermächtnis soll keiner seiner Erben, sondern allein Dekan und Kapitel des Stifts verwalten. Auch hat er dem Kaplan des Pfarrers zu Limburg nach Ausweis der Urkunden 1 Gulden Gülte Limburger Währung gekauft, damit er seiner Seele und der Seelen seiner + Frau Jutta und ihrer Eltern sonntags auf der Kanzel gedenkt. Ferner stiftet er den Glöcknern im Stift, damit sie zu der Messe läuten und alle Handlungen dazu verrichten, 3 Tournosen Gülte, die er laut den Urkunden darüber auf Peter Snyders Haus auf dem Fischmarkt gekauft hat, das vorzeiten Bode bewohnte, oben bei Christian Snyders Haus gelegen. Die Urkunden für den Kaplan und die Glöckner und die Gelder, die bei Ablösung dieser Gülten nicht gleich wieder angelegt werden können, sollen ebenfalls in der Kiste verwahrt werden. Nach Ausweis des Seelbuches stiftet er ferner 2 Gulden, damit das St. Erasmusfest im Chor mit der Memorie nach der Messe recht begangen wird, und 4 Malter Korngülte, damit die Vigilie in der Woche vor dem St. Michaelstag begangen wird. Ferner ist aus dem Seelbuch zu ersehen, wie es mit dem Trinkbecher ('koppe') und dem Jahrgedächtnis, das sich darauf bezieht, zu halten ist. Er behält sich vor, das Testament zu verbessern. - in Gegenwart des Paulus Snyder, Bakkalaureus, Schulmeisters ('kyndemeyster') und Klerikers, Henne 'Wendebiiel', Bürger, und Henne Payl, Glöckners zu Limburg, Laien. - Andreas Heynrich von Weilburg, Kleriker Trierer Diözese, kaiserl. Notar, bezeugt seine Anwesenheit und die Abfassung durch Unterschrift und Beifügung seines Zeichens. - Es siegeln Dekan und Kapitel des Limburger Stifts mit ihrem Siegel ad causas ('des wiir uns inne des stiifftes sachen gebruchen'), zum Zeichen ihrer Zustimmung, der Stifter selbst und Dietrich von Bubenheim. Derselbe stiftet ferner, damit der Tag des hl. Märtyrers Erasmus wie andere hohe Feste ('hochgecziide') im Stift mit Orgeln, Vespermetten und Messe begangen wird, 2 Gulden Gülte, die er für 40 Gulden gekauft hat. Nach der Messe soll sein und seiner + Frau Jutta Gedächtnis am Grabe vor dem St. Johannesaltar nach der Gewohnheit des Stifts gehalten werden. Damit die Vigil in der Woche vor dem St. Michelstag für ihn und seine + Frau begangen wird, schenkt er der Präsenz des Stifts 2 Malter Korngülte von dem Hof zu Offheim ('Uff-') und 2 Gulden Gülte von 'Gretgin Rompp' von Freiendiez, die er mit 40 Gulden gekauft hat, nach Inhalt einer Urkunde darüber. Auch schenkt er der Präsenz des Limburger Stifts einen silbernen Doppelbecher als Trinkgefäß. Wenn die Stiftsherren auf dem Remter zum Umtrunk zusammenkommen ('welche ziit dye heren gemeynlichen des stiifftes yr schengke, als sii plegen zu schengken inne yerer geystlicher religien, als sich geboret, uff deme rebenter zu dryncken'), dann soll der Becher auf beiden Seiten umgehen und am Schluß soll ein Priester oder Wochendienstpflichtiger ('wochener'), dem das vom Dekan oder ältesten Kanoniker aufgetragen ist, aufstehen und laut den Psalm: 'Miserere mei deus' mit der Kollekte: 'Fidelium deus omnium conditor etc.' für seine, seiner + Frau und aller Gläubigen Seelen lesen, und alle, die zu dem Umtrunk ('schangke') gekommen sind, sollen bleiben, bis aller Gläubigen gedacht ist, es sei denn, daß einer aus dringender ('ehehafftiger') Not gehen müßte. Wird das Trinkgefäß eines Tages zerstoßen oder zerbrochen, so sollen die Stiftsherren es wieder machen lassen.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars. Von den drei Siegeln hängt nur das 1. (des Stifts) noch. - Rückvermerk (von gleicher Hand): 'Testamentum strennui militis Danielis de Moderßbach senioris unacum coniuge sua domina Gutta et eorum parentum'. Auf der Rückseite außer dem oben angeschlossenen ein weiterer Zusatz von 1474 April 14 (Nr. 1166). - Kopie (Ende 15. Jh.) in Kopiar 1 (W 40,1696-1711) Blatt 2r-5v. - Die Limburger Annalen des Gensbein (Wyß, Chronik 115) berichten jedoch erst zu 1466, daß Unser lieben Frauen singende Messe, alle Samstage durch 4 Priester zu halten, im St. Georgenstift durch Ritter Daniel von Mudersbach angefangen wurde. - Mechtel erzählt (Knetsch 41), daß der Ritter Daniel von Mudersbach und seine Frau Guta von Bubenheim dem St. Georgenstift zu Limburg einen ganzen priesterlichen Ornat aus Samt, dazu einen silbernen vergoldeten Kelch, 1000 Gulden und zwei silberne Trinkgeschirre mit ihren und ihrer Ahnen Wappen schenkten, die aber unter Mechtels unmittelbarem Vorgänger im Dekanat nach 1588 umgeschmolzen wurden, und damit ihre Grabstätte vor dem St. Johannesaltar und die Singmesse für die Jungfrau Maria am Samstag stifteten. Das Grabmal des Ehepaars befindet sich am Eingang des südlichen Nebenchors (Abbildung: Luthmer III, 98). Die Inschrift besagt, daß Daniel von Mudersbach der Ältere am 24. April 1487 und seine obengen. Frau am 7. Oktober 1461 verstorben sind. Auch Daniel von Mudersbach der Jüngere hatte einst sein Epitaph in der Kirche im Limburger Dom; nach der Inschrift, die uns der Mainzer Domvikar Georg Helwich in seinem Epitaphienbuch 1614 überliefert (W 1098 II 21 a S. 456) starb er am 23. Januar 1500 (1499 'nach Trier, gewonheit, of dornstag nach sant Vincentius tag'). Text der Inschriften: Knetsch 42 Anm. 1 von S. 41

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1122

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde