HHStAW Bestand 40 Nr. U 509

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Heinrich von Neisen ('Ne-'), Priester, Kaplan am Altar des heiligen Apostels Thomas in der Kapelle über dem Beinhaus ('super ossario') an ('annexa') der Kirche zu Limburg, Trierer Diözese, macht, da allen Sterblichen nichts gewisser als der Tod und nichts Ungewisser als die Stunde des Todes ist, und daher jeder Mensch, soweit möglich, dem mit frommen Werken ('piis operibus ac devotis') zuvorkommen muß, seines Geistes mächtig, aber körperlich schwach ('debilis et disparatus'), jedoch wachsam, da man nicht weiß, zu welcher Stunde der Herr kommt und Rechenschaft verlangt, zu seinem, seiner Eltern und Vorfahren Seelenheil sein Testament. Zu seinen Treuhändern und Testamentsvollstreckern erwählt er die Herren Johann 'Winchini', Thesaurar des Limburger Stifts, gleich ob er ab- oder anwesend ist, sowie Enzelo von Nauheim und Nikolaus Hane, Vikare im Limburger Stift, von denen auch zwei oder einer verfügungsberechtigt sein sollen. Er vermacht zu den allgemeinen Präsenzen des Limburger Stifts: 2 Pfund Heller von dem Gehöft ('domo et curia') innen bei der Hammer Pforte ('iuxta Hammis portam interius'), das jetzt der Wagner ('currifex') bewohnt, fällig am 15. August, sowie 4 Schilling, fällig am 23. April ('in die sancti Georgii'), vom Haus des Otto genannt Schütze vor der Hammer Pforte zur gleichmäßigen Verteilung unter die anwesenden Kanoniker und Vikare am Fest des heiligen Apostels Thomas (= Dezember 21), damit dies Fest im Stift feierlich, wie es sich ziemt, begangen wird; ferner seinen Weingarten jenseits der Lahn, dessen Weinertrag täglich in der Adventszeit ('in adventu domini') ausgeteilt werden soll, und zwar jedem, der an der Memorie für ihn und seine Eltern an seinem Grabe, wie üblich, teilnimmt, 1 Quart und am 21. Dezember ('in die sancti Thome apostoli') 2 Quart und sonst im Verhältnis so, daß der Wein bis zum 25. Dezember ('ad festum nativitatis domini') ausreicht; ferner 3 Malter Korn Limburger Maß, fällig zwischen dem 15. August und 8. September, von seinem Weingarten an der 'Huondiskirche' in Niederneisen ('in inferiori Ne-'), damit sein Gedächtnis und das seiner Eltern und Vorfahren im Stift mit Vigilien und dem Totenamt, wie herkömmlich, andächtig begangen wird. Diese Gülte von 3 Malter Korn kann zum 22. Februar ('in festo sancti Petri ad kathedram') für 26 Mark Pfennig Limburger Währung zurückgekauft werden, für die dann andere gute Gülten erworben werden sollen. Seinem Verwandten ('congnato') Konrad von Rod ('Rodde') vermacht er auf Lebenszeit sein Haus vor und bei der Hammerpforte. Nach dessen Tod soll es dem St. Thomasaltar gehören. Er vermacht ferner: demselben Altar 1/2 Morgen Ackerfeld in Werschau ('Werse'), das einst einem gewissen Steynkarre gehörte und das er von dem Ritter Eberhard von Braunsberg und dessen Brüdern kaufte; dem Altar der heiligen Katharina neu 2 Fastnachtshühner von dem genannten Hause des Otto Schütze; dem Konvent der Minderbrüder in Limburg 1 Pfund Heller vom Hause des vorgenannten Wagners und 21 Pfennig Gülte Grundzins ('et est proprietas'), von dem Werner Schwarz 1 Schilling und Ludwig Obenroder 9 Pfennig von Gärten und Weingärten vor der Hammerpforte geben, sowie 2 Schilling, fällig am Sonntag Invokavit, vom Garten des Wigand genannt 'Muonich' statt der nicht einkommenden 2 Schilling Gülte, die der Konvent vom Haus des Henne Stine haben sollte, damit ständig der Jahrtag des Gelo von Bergen und von dessen Vorfahren sowie sein Gedächtnis und das seiner Eltern und Vorfahren mit Vigilien und dem Totenamt, wie bei ihnen üblich, andächtig begangen wird. Diese Gülten sollen stets beim Kloster bleiben. Würde es oder seine Oberen oder Prokuratoren diese Gülte ganz oder teilweise verkaufen wollen, so sollen sie der allgemeinen Präsenz des Limburger Stifts gehören. Dem Johann, Sohn ('nato') des Johann von Nauheim, vermacht er ein Stück ('peciam') Ackerfeldes bei dem Rohre mit allen Schulden, zu denen ihm dessen Vater Johann verpflichtet ist, sowie alle seine Hofstätten ('areas') in dem Sacke vor der Hammerpforte. Zur Beleuchtung ('ad luminaria') der Kirche in Flacht vermacht er 4 Schilling und dem Pleban daselbst 2 Schilling, fällig am 11. November, von seinem Hof ('curia') und Garten in Niederneisen, damit der Pleban sein, seiner Eltern und Vorfahren Gedächtnis mit Vigilien und dem Totenamt andächtig begeht. Ferner vermacht er: seinem ehemaligen Altar zu Kirberg 4 Achtel Korngülte und der Kapelle in Heringen 2 Achtel Korngülte von 3 Morgen in der Feldmark des oberen Heringen, die Dilo genannt Rode und dessen Bruder bebauen. Seine Testamentare oder Treuhänder sollen nach seinem Tode über seinen gesamten beweglichen Nachlaß so verfügen, wie er sie schriftlich oder mündlich unterrichten wird. Sie sollen sein Testament so verwalten, wie sie es vor dem Höchsten verantworten wollen und können. Diese Anordnung soll, wenn nicht nach Testamentsrecht, so nach dem der Kodizille oder irgend einer letztwilligen Verfügung gelten. Er behält sich das Recht der Änderung vor. - Siegel des Johann von Nauheim, Schöffe zu Limburg. - Vor den Herren Enzelo von Nauheim und Nikolaus Hane, den vorgenannten Testamentaren, sowie Damarus und Wicker, Priestern, Vikaren im Limburger Stift. - Gunther von Ehlen ('Elhen'), Kleriker Mainzer Diözese, wohnhaft in Limburg, kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit, die Niederschrift auf Verlangen des Testators und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Limburg, 1378 März 8

Originaldatierung 

Acta sunt hec in stupa domus habitacionis mee, 1377 iuxta stilum Treverensem, indictione prima, de mense Marcii die octava, pontificatus sanctissimi in Christo patris ac domini nostri, domini Gregorii divina providencia pape undecimi anno octavo

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars. Das Siegel ab. - Rückvermerk (14. Jh.): 'Testamentum Heynrici de Nesen'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 649

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde