Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Friedrich Walpod bekennt, daß er das Gut und Walpodenrecht in den Zehnten von Dietkirchen, Lahr und Elsoff[, mit dem er, gleich seinen Vorfahren, vom Grafen Gotfrid von Diez belehnt worden sei,] an Gotfrid und seinen Sohn Gerhard versetzt habe, daß er und seine Lehnsnachfolger sie jedoch jederzeit für 52 Mark Pfennig wiedereinlösen können.
Datierung
1333 Februar 20
Vermerke (Urkunde)
Zeugen
Markolf Rudel, Heinrich Specht von Bubenheim, Dietrich Nail, Ritter, Johann der große, Johann Ryetz und Gerhard Rose
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel des Ausstellers und des Markolf Rudel fehlen
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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