Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Die Ritter Mangold und Heidenrich von Haiger bekennen, daß sie das Kirchspiel Haiger und Amt und Schloß Ginsberg, die ihnen von der Gräfin Alheid von Nassau und ihrem ältesten Sohn Johann versetzt sind, in der Weise besitzen und behandeln wollen, wie die eingerückte Urkunde der Gräfin und ihres Sohnes von 1355 November 1 (U 487) (s. das Original, unter d. T.) es vorschreibt, ferner daß die auf 3000 Mark lautende Verpfändungsurkunde keine Geltung mehr haben solle.
Datierung
1355 November 3
Vermerke (Urkunde)
Siegler
1 und 2. die Aussteller, 3. h. Gobel von der Hese, 4. h. Eberh. Daube.
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, die 4 Siegel verletzt
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde |
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