HHStAW Bestand 1008 a in Nr. 182 a, fol. 28-29

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Johann Frei von Dehrn (Fry von Dyrne) und seine Frau Margaretha und Jutta von Dehrn (Derne), Witwe des Hans von Hoenberg, verleihen auf 13 Jahre ihren Hof zu Lörzweiler (Lortzwiler) gelegen 'uff dem gauwe' dem Heintz Wesebeder und Nese, seiner Frau, und ihren Erben für 35 Ml. Korn, Mainzer (Maintzer) Maß, 2 Meilen Weg um Lörzweiler (Lortzwiler) zwischen dem 15. August und 8. September zu liefern. Die Pächter sollen den Hof in Bau halten in Dorf und Feld und jährlich von 10 Morgen einen misten. Sie können im letzten Jahr das Stroh im Hof verbrauchen, sollen das Heu jedoch liegen lassen, wie sie es gefunden haben. Die Pächter müssen nach Brand durch ihre oder ihres Gesindes Fehde oder eigenes Feuer wieder aufbauen, die Aussteller nach Brand wegen ihrer Fehde. Bei Bruch oder Nichterfüllung des Vertrags können die Aussteller den Hof mit 1 Maß Wein an sich nehmen. Beredet auch durch Buwe Henne, Schultheiß, Glesen Peder und Clese, seinen Bruder, Schöffen zu Lörzweiler (Lortzwtler).

Datierung 

1459-11-12

Originaldatierung 

in crastino beati Martini episcopi 1459

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Johann Frei von Dehrn, Jutta von Dehrn (Dyrne) und für die Pächter Junker Herman Hunt

Formalbeschreibung 

Abschrift um 1500

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde