HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 10541

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1437 Juli 10

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Albert de Ferrariis gibt Kaiser Sigismund und andern genannten Personen bekannt, dass das Konzil zu Basel ihn beauftragt habe, in dem Streit zwischen Ludolf Ratgeve und Konrad Crome um die Abtswürde des Klosters Flechtdorf, derentwegen jener eine Klage in Rom anhängig gemacht, während dieser sich an das Konzil gewandt habe, die Klage zur Entscheidung durch das Konzil an sich zu ziehen. Das Konzil spricht Ludolf die Abtei zu und verurteilt Konrad zu den Kosten des Prozesses. Die Durchführung des Gesuches wird im einzelnen geregelt, wobei als Zwangsmittel Bann, Interdikt und Eingreifen der weltlichen Macht vorgesehen sind. Rückseite: 1437 Juli 30, der Notar Arnold Brandis macht auf Ersuchen des Flechtdorfer Mönches Rotger Clenesmedes als Prokuratoren des Abts Ludolf in Gegenwart des Priesters Friedrich Scraiar und des Hermann Massenhusen im Paradies der Paderborner Kirche Konrad Crome mit dem Spruch des Konzils und den Ausführungsbestimmungen bekannt, verspricht seinem Prokurator Bertold Nazen Abschriften davon und heftet das Schriftstück in Gegenwart Cromes während der Messe dort an.

Formalbeschreibung 

Or., Perg., Notariatssignat, lateinisch.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat ? Digitalisat vorhanden
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