HHStAW Bestand 40 Nr. U 1012

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Mathias von Wetzlar, Vikar des St. Andreasaltars im St. Georgenstift zu Limburg, verleiht den Hof und die Güter, die seine Vikarei in Lindenholzhausen ('Holtzhuesen bii der lynden') in der Grafschaft Diez in Dorf und Feld liegen hat, mit Wissen und Willen von Dekan und Kapitel desselben Stifts als Kollator seiner Vikarei an 'Cleseghin' Hartleyb und dessen Frau 'Eylle' sowie Peter, Richwins Sohn, von Mensfelden und dessen Frau Else, alle zu Lindenholzhausen wohnhaft, und deren Leibeserben auf 18 Jahre, die angingen mit dem 22. Februar 1495 ('uff sante Peters tag vor deme lenczen gelegen, zu latine g(e)n(an)t kathedra sancti Petri 1494 iuxta stilum Treverensem'). Diese sollen dafür 11 Malter 1 Achtel Korn, 1 Malter Hafer und 1 Achtel Erbsen Limburger Maß zwischen dem 15. August und 8. September nach Limburg trocken und mühlengar auf einmal auf eigene Kosten und Gefahr in das Haus des Kaplans der Vikarei entrichten. Auch sollen die Hofleute oder ihre Erben jährlich dem Kaplan oder seinen Nachfolgern in der Vikarei eine Fahrt auf 1 Meile Wegs um Limburg auf eigene Kosten und eigenen Schaden tun. Die Güter des Hofs dürfen nicht getrennt oder entfremdet werden und sind, insbesondere die äußersten Äcker, in gutem Bau und Besserung mit Mistung und anderer Arbeit zu halten. Andernfalls kann der Aussteller den Hof an sich nehmen und neu verleihen. Nach Ablauf der Frist sollen sie, bevor er den Hof wieder an sie oder ihre Erben gegen stehende Pacht oder um den halben oder dritten Teil des Ertrags verleiht, auf Ersuchen eine neue Aufzeichnung der zum Hof gehörenden Güter: wo, über oder unter wem sie gelegen sind, übergeben. Wünscht der Kaplan die Vornahme eines Umgangs ('eyner beleydunge') der Güter, so sollen die Hofleute dazu bereit sein, damit kein Abbruch daran geschieht. - Mittelsmänner dieses Vertrags ('thedingeslude') waren die Herren Johann von Trier und Erffo, beide Vikare des Limburger Stifts. - Dekan und Kapitel siegeln mit dem Siegel des Stifts ad causas ('des wir uns in unßern sachen gebruychen').

Datierung 

1495 Februar 22

Originaldatierung 

Geg. uff sant Peters tag zu latine g(e)n(an)t kathedra sancti Petri 1494 more Treverensi

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel. - Rückvermerk des 16. Jh

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1315

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde