HHStAW Bestand 40 Nr. U 55

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Ludwig, Thesaurar und Kanoniker des Limburger Stifts, macht gesunden Geistes sein Testament. Zu seinem Seelenheil und dem seiner Eltern, Vorfahren und Wohltäter bewidmet er den Altar, der auf seine Kosten im Limburger Stift zu erbauen und zu Ehren des heiligen Lubentius, der heiligen Maria Magdalena, der heiligen Barbara und der heiligen Agnes zu weihen ist und gegenüber dem Altar des heiligen Gregor im gleichen Stift liegen soll, mit 8 Malter Korn, 2 Malter Weizen und 1 Malter Erbsen Limburger Maß jährlicher Gülte und mit 1 Schilling Gülte und 1 Fastnachtshuhn aus seinen Gütern in Weyer ('in Wylre prope montem dictum Duneberch') und mit seinem Hof ('propria curia') in Mensfelden nebst allen zugehörigen Gütern an Äckern, Wiesen, Gebäuden, Gärten und mit allem seinem Recht, nämlich 5 Gänsen, fällig am 11. November, 1 Fastnachtshuhn und 1/2 Mark, fällig am 26. Dezember ('in die sancti Stephani'), genannt 'wysunge', und mit allen anderen Zinsen und Zubehören. Aus diesem Hof hat er den Rittern Bawarus, seinem Blutsverwandten, und Gottfried von Reifenberg 12 Malter Korn jährlicher Gülte verkauft. Ferner stattet er den Altar aus mit einer Wiese bei Elz ('Else'), die seine Brüder vor der Teilung ihrer gemeinsamen Güter ihm eingeräumt haben. Er verleiht den Altar allein um Gottes willen dem Diakon Gobelin, Glöckner im gleichen Stift, und hat ihn in den körperlichen Besitz der Einkünfte und Güter eingesetzt. Zum Chor des heiligen Georg in Limburg vermacht er 2 Mark Gülte von seinem Haus und dem zugehörigen Rasen ('gramine') zu 2 Präsenzen, die gleichmäßig unter die Kanoniker und die Gehilfen des Chors nebst dem Schulmeister ('rectore puerorum') zu verteilen sind und von denen eine an seinem Jahrtag und die andere am 26. März ('in crastino annunciacionis beate Marie virginis') fällt, damit an jedem dieser Termine Vigilien von 9 Lektionen mit dem Totenamt gelesen werden. Um Streit über die Vermietung seines vorgenannten Hauses im Kapitel zu vermeiden, bestimmt er, daß nach seinem Tode Herr Cunemann, sein Blutsverwandter, Kantor desselben Stifts, das Haus nebst dem Rasen auf Lebenszeit gegen jenen Zins von 2 Mark besitzt. Danach sollen die Kanoniker beides einem ihrer Mitkanoniker verleihen; sie sollen den Zins nicht mindern, auch wenn das Haus durch Feuersbrunst oder andere Verderbnis zerstört würde, sondern zur Verbesserung der Präsenz eher vermehren. Zum Stift in Dietkirchen vermacht er sein Kelterhaus nebst dem Garten daselbst und das Gnadenjahr, das ihm in jenem Stift zusteht, zu ewigen Präsenzen. Das Gnadenjahr, das ihm von seiner Pfründe in Limburg zusteht, bestimmt er zur Bezahlung seiner Schulden. Vor dem vorgenannten Altar erwählt er sein kanonisches Begräbnis. Die Verleihung des Altars soll stets zum Amt des Thesaurars im Limburger Stift gehören, der ihn einem geeigneten Priester ('sacerdoti') verleihen soll. Zu seinen Testamentsvollstreckern oder Treuhändern ernennt er den vorgenannten Kantor und Johann von Sayn, Edelknecht, die seine Schulden bezahlen und alles ausführen sollen, als ob sie vor dem Höchsten Rechenschaft geben wollen. - Siegel des Ausstellers, des Johann, Herrn von Limburg, und des vorgenannten Kantors.

Datierung 

1307 September 30

Originaldatierung 

Actum et d. 1307, in crastino beati Michaelis

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament im Jahre 1945 verloren. - Vorlage: Kopie von etwa 1930 im Nachlaß Lorenz. Danach hatte die Ausfertigung das Siegel des Thesaurars, das Reitersiegel des Herrn von Limburg und als 3. nur noch Reste. - Kurzer Auszug der Urkunde (mit irriger Jahreszahl 1311) bei Corden II § 371. Erwähnt bei Otto, Altäre 10

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 90

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde