HStAD Bestand F 24 C in Nr. 39/1

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

[1570 vor November 24]

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

80-85

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Dr. Paul Haffner, Prokurator am Kammergericht, an den Kammerrichter zu Speyer: Teilt in 'Defensionalartikeln' gegen die solmsische Antwortschrift mit, daß die Juden zu Assenheim seit mehr als 200 Jahren als Mannlehen in Händen der Grafen von Hanau-Münzenberg seien. Kraft dessen hätten die Grafen v. Hanau das Recht, Juden aufzunehmen und von ihnen Huldigung zu verlangen. Graf Johann Georg v. Hanau habe niemals Besitz an den Juden gehabt und habe deshalb unrechtmäßigerweise Trinkgeld von ihnen abgefordert. Dessen reisige Diener und Untertanen zu Assenheim seien deshalb nicht befugt gewesen, in die Assenheimer Judenhäuser einzufallen, Rindshäute, Seide, Kleidung und Leinwand zu rauben und Hausrat zu zerstören und zu zerschlagen. Auf das Kammergerichtsmandat vom 10. September 1567 [Nr. 1412] hin seien lediglich die Rindshäute zurückgegeben und beim Bürgermeister zu Assenheim hinterlegt worden. Er bittet deshalb um Restitution und die Auferlegung von Kosten und Schadensersatz an den Beklagten.

Formalbeschreibung 

Pap.; Abschrift (gleichz.)

Deskriptoren 

Haffner, Dr. Paul, Kammergerichtsprokurator in Speyer

Speyer:Reichskammergericht:Haffner, Dr. Paul, Prokurator

Speyer:Reichskammergericht:Richter

Assenheim:Juden

Hanau-Münzenberg, Grafen v.

Hanau-Münzenberg, Grafen v.:Johann Georg

Assenheim:Einwohner

Kammerrichter

Defensionalartikel

Mannlehen

E:Judenaufnahme

Huldigung

Trinkgeld

Judenhaus

Rindshäute

Seide

Kleidung

Leintuch

Raub

Hausrat

Hinterlegung

Schadensersatzanspruch

Restitution

Judenregal

Leintuch=Barchenttuch

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte