Identifikation (Urkunde)
Datierung
[1570 vor November 24]
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
80-85
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Dr. Paul Haffner, Prokurator am Kammergericht, an den Kammerrichter zu Speyer: Teilt in 'Defensionalartikeln' gegen die solmsische Antwortschrift mit, daß die Juden zu Assenheim seit mehr als 200 Jahren als Mannlehen in Händen der Grafen von Hanau-Münzenberg seien. Kraft dessen hätten die Grafen v. Hanau das Recht, Juden aufzunehmen und von ihnen Huldigung zu verlangen. Graf Johann Georg v. Hanau habe niemals Besitz an den Juden gehabt und habe deshalb unrechtmäßigerweise Trinkgeld von ihnen abgefordert. Dessen reisige Diener und Untertanen zu Assenheim seien deshalb nicht befugt gewesen, in die Assenheimer Judenhäuser einzufallen, Rindshäute, Seide, Kleidung und Leinwand zu rauben und Hausrat zu zerstören und zu zerschlagen. Auf das Kammergerichtsmandat vom 10. September 1567 [Nr. 1412] hin seien lediglich die Rindshäute zurückgegeben und beim Bürgermeister zu Assenheim hinterlegt worden. Er bittet deshalb um Restitution und die Auferlegung von Kosten und Schadensersatz an den Beklagten.
Formalbeschreibung
Pap.; Abschrift (gleichz.)
Deskriptoren
Haffner, Dr. Paul, Kammergerichtsprokurator in Speyer
Speyer:Reichskammergericht:Haffner, Dr. Paul, Prokurator
Speyer:Reichskammergericht:Richter
Assenheim:Juden
Hanau-Münzenberg, Grafen v.
Hanau-Münzenberg, Grafen v.:Johann Georg
Assenheim:Einwohner
Kammerrichter
Defensionalartikel
Mannlehen
E:Judenaufnahme
Huldigung
Trinkgeld
Judenhaus
Rindshäute
Seide
Kleidung
Leintuch
Raub
Hausrat
Hinterlegung
Schadensersatzanspruch
Restitution
Judenregal
Leintuch=Barchenttuch
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |