Identifikation (Urkunde)
Datierung
1465 Juni 9
Originaldatierung
sontag Trinitatis
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Hessen-Marburg
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Lehenrevers des Gerd von Buseck gen.Russer für die inserierte Urkunde des Landgrafen Heinrich III. von Hessen-Marburg: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg belehnt Gerhard von Buseck gen.Russer mit der Burg zu Alten-Buseck samt Zubehör, der Badenburg samt Zubehör, Gütern und Gülten zu Annerod, acht Gulden Geld Burglehen zu Gießen, fallend zu Gießen und Wieseck, allen Gütern zu Altenstrut sowie dem Zehnten vor Wieseck. Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn er sie verpfänden oder verkaufen muß, hat der Landgraf das Vorkaufs- und Pfandrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, soll er die Burg einem seiner Genossen abgeben, der sie dann zu Lehen empfangen soll.
Siegler
Siegelankündigung des Ausstelllers.
Formalbeschreibung
Papier, angehängtes Siegel fehlt.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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