HHStAW Bestand 12 Nr. U 211

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Schultheiß und Schöffen des Gerichts Bornich bekunden, daß vor ihnen 'Neybgerhenn' Gewer und dessen Frau Katharina erschienen und erklärten, daß sie den Nonnen ('den andechttigen und geistlichen conventskindern') des Klosters Bärbach ('zu der Werppach') 15 Gulden in Gold schuldeten. Sie verpflichteten sich, dem Konvent oder dessen Verwesern oder Befehlshabern jährlich zu Weihnachten dafür 18 Weißpfennig zu entrichten, und setzten zu Unterpfand die Hofreite eines Hauses zu Bornich, Nachbaren ('termg(enossen)') oben zu der junge Werner, unten zu Peter von Ölsberg ('Ulsper'), genannt der Lindenschmied, ferner einen Weingarten in 'Untzengrube', Nachbaren oben zu Veltyn 'Drutze(m)', unten zu Peter Stoltz. Diese Unterpfänder sollen Eigen und unbeschwert bleiben und in gutem Bau gehalten werden. Andernfalls sollen sie dieselben mit ihren Eigengütern nach Landesgewohnheit und Erkenntnis des Gerichts genügend bessern. Auch sollen sie die Güter nicht ohne Wissen der Nonnen oder ihrer Verweser verändern, belasten oder verkaufen. Der Wiederkauf ist gestattet, und zwar jeweils 6 Albus Zins mit 5 Gulden. - Die Aussteller künden ihr Siegel an.

Datierung 

1521 August 26

Originaldatierung 

G. 1521, mantags nehest nach sant Bartholomeus tag

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel: Durchmesser 3 cm, im Siegelfeld in einem fialengeschmückten Gehäuse ein Schild (mit einem Löwen im Siegelfeld), den ein bärtiger Heiliger hält, von dem nur der Kopf und die Arme sichtbar sind, Umschrift: 's(igel) gerichtes (..)ornich'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 263

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)