Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schlichtung eines Streits zwischen dem jetzigen Cappeler Abt und einem früheren durch Stift Hersfeld
Datierung
1450 April 19
Originaldatierung
Gegebin zcu Cappil uff mitwochen nehist nach dem sontage Jubilate anno etc. Lo etc.
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1450
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Konrad des Stifts Hersfeld bekundet, daß er in der Streitsache zwischen Abt Konrad, Prior und Konvent von Cappel einer- und dem früheren Abt Dietrich andererseits um Ansprüche und Forderungen (vmb sulche ansproche, irthum vnd gebrechin) Cappels gegenüber letzterem vermittelt hat. Dietrich soll, so lange er lebt, 6 Malter Frucht Hessischen Maßes geben. Seine ihm von den Hersfelder Oberen (von vnszer vbirsten) verschriebene Provision soll er vollständig erhalten nach Ausweis einer ihm darüber ausgestellten Urkunde und auch seine Wiese 'in dem Grawensteyne' wie bisher innehaben wenn er wünscht, im Stift Hersfeld zu wohnen (ab er dez beghert by vns zcu wonen). Falls er dies nicht wünscht, aber von Hersfeld ein Licentiatorium begehrt, so soll ihm dies nicht verweigert werden. Falls er danach wieder in Hersfeld wohnen will, erhält er sein Haus und seine Provision. Der zwischen den Parteien entstandene Streit soll damit beendet sein. Dietrich beabsichtigt, aus eigenem Willen und nach seinem Vermögen ein Testament beim Cappeler Konvent machen zu lassen.
Rückvermerk
(15.Jh.) Littera domini abbatis Hersfeldensis de concordia domini Theoderici
Zeugen
Bernhard von Herzenrode (Herczenrade)
Heinrich von Gilsa (Gylse)
Siegler
der Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf. Papier. - SekretSg. Abt Konrads (stark besch.) rückseitig aufgedrückt
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
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Literatur
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Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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