HHStAW Bestand 40 Nr. U 712

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Im Jahre 1422, in dem 5. Jahre Papst Martins V., der 15. Indiktion, in der Stadt Diez, Trierer Diözese, auf dem Kirchhof vor der Kirche standen vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, die Herren Gerlach Schultheiß, Pfarrer; Wigant Hildebolt, Kanoniker, Heyne Sure von Montabaur, Präsenzmeister, und Ludwig Bucher, Notar, sämtlich vom St. Georgenstift in Limburg, und ihnen gegenüber die Herren Johann, Pfarrer zu Diez; Wigand Blyncze und Dylemann 'Schribir', beide Vikare im Stift Diez. Da forderte der vorgenannte Pfarrer von Limburg die 3 genannten Herren aus Diez auf, zu sagen, was ihnen wegen des Testamentes der + Else Wyße, insbesondere wegen ihrer Wiese bekannt sei. Der Pfarrer von Diez erklärte darauf nach Beratung mit den beiden andern Herren: Als er Elses Beichte gehört und sie mit dem heiligen Sakrament versehen hatte, fragte er sie, ob sie etwas für ihre Seele aussetzen wolle. Da vermachte sie: 10 Gulden der Präsenz zu Diez; 5 Gulden der Pfarrei daselbst; ihre Wiese nach dem Tode ihrer Schwester Meckel halb der Präsenz des Stifts Limburg und halb dem Kloster Bärbach ('zu der Berp-') außer 1 Haufen ('huste') Heu, der ganz in das Spital zu Limburg fallen soll. Am nächsten Tag, als er sie mit dem Sakrament des heiligen Öls versah und fragte, wie sie über ihr Testament dächte, blieb sie dabei. Da wollte es ihre Schwester Meckele nicht gestatten ('gehengen') und widersprach dem. Else könne sie und ihren Mann nicht enterben. Wenn sie deren Schulden bezahlen sollten, so müsse die Wiese ihren Erben bleiben. Am 3. Tag wollte Meckele ihrer Schwester Else all ihr Gut mit 80 Gulden abkaufen. Doch das wollte Else nicht, sondern bat ihre Schwester, wegen der Wiese es bei ihrem Vermächtnis zu lassen. Aber Meckele verneinte erneut. Sie könne ihren Mann nicht enterben, da er großes Geld in der Sache ausgeben müsse, und habe auch keine Befugnis, es ohne ihn anzuerkennen. Als Else auch dem Ryffart die Wiese auf Lebenszeit zugestehen wollte, verweigerte Meckele ebenso ihr Einverständnis. Da legte Else ihre Hände zusammen und sprach: Wohlan, hilft mir Gott wieder auf, mache ich das anders. - Geschehen in dem Jahr, der Indiktion, dem Monat und Tag, der Stunde und an der Stätte, wie vorgenannt, in Gegenwart der Edelknechte Junkers Otto von Diez und Junkers Markolf Rudel von Reifenberg und der Herren Richel, Kanoniker im Stift zu Diez, und Konrad Bender, Vikars daselbst. - Konrad 'Czenthob' von Gudensberg, Mainzer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit, die Niederschrift und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Diez, 1422 Juli 4

Originaldatierung 

uff den vierden dag des moendez zu latine genant Julius

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Instrumentum recognicionis testamenti Else Wiißen de prato nobis legato dicto Eppenau'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 923

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde