HHStAW Bestand 20 Nr. U 31

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Konrad von Rotenhain ('Rotzenhayn'), Kaplan des St. Erasmusaltars im Stift Diez, bestimmt, daß nach seinem Tode aus seinem Weingarten 'in der Duopach' 1/2 Mark jährlich Gülte, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, unter die Kanoniker und Gehilfen des Stifts Diez an Fronleichnam ('in festo corporis Christi') verteilt werden, damit dies Fest mit Orgelspiel ('cum organis') und allen angemessenen Feierlichkeiten begangen wird. Wenn der Aussteller an einem andern Ort sichere Einkünfte, die mit 12 Pfund Heller zu kaufen sind und mit denen Dekan und Kapitel des Stifts zufrieden sind, erwirbt, so soll sein Weingarten von der Belastung mit 1/2 Mark Gülte befreit sein. Jene mit 12 Pfund Heller erworbenen Einkünfte stehen dem Aussteller auf Lebenszeit zu. - Dekan und Kapitel künden ihr Siegel an.

Datierung 

1329 Januar 16

Originaldatierung 

D. feria secunda post octavam epyphanie domini 1329

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament von der Hand des Limburger Notars Heinrich von Alsfeld. Das Siegel ab. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Conradus decanus de Rotzenhaym 1/2 mc. in der Dupach'. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 367

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)