Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Ritter Konrad von Weilnau ('Wilenhowe'), seine Kinder und Heinrich 'Rodele' einigen sich in ihrer Streitsache wegen der Tochter des Gerlach Monech von Limburg mit Äbtissin und Konvent der Nonnen zu Gnadenthal ('de valle gracie') auf Richwin vom Turm ('de Turri'), Heinrich genannt Specht von Bubenheim, Ritter, und Hermann von Dorndorf ('Doren-'), Edelknecht, als Schiedsmänner. Was diese bis zum 15. August ('infra hinc et festum assumptionis beate Marie virginis') anordnen, wollen sie gegenseitig unwiderbrüchlich befolgen. Die den Spruch nicht anerkennende Partei ist künftig ihres Rechtes beraubt. Wenn die beiden ersten Schiedsmänner verhindert sind, so kann der dritte auf Bitte beider Parteien zwei andere Männer hinzunehmen. Der Termin kann zur Bequemlichkeit der Schiedsmänner um 14 Tage verlängert werden. Können sich alle drei nicht einigen, so ist die Entscheidung von zweien maßgebend. Stirbt einer der Schiedsmänner, so ist binnen zwei Wochen ein neuer zu wählen. - Siegel des 1. Ausstellers.
Datierung
1314 Juni 5
Originaldatierung
D. in die Bonifacii 1314
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 28,73 mit abhängendem Siegel: Durchmesser 3,9 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, fünfmal von erhabenen und vertieften Flächen geteilt, im linken Obereck ein sechsstrahliger Stern, Umschrift: + 'S(IGILLVM) CVNONIS MILITIS DE HAZCHINSTEIN'. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Diß ist eyn verbinteniß mit Heynrich Rodel und dißem cloester'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 895
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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