HStAD Bestand E 3 A in Nr. 53/34

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Wenn um Fristverlängerung gebeten wird und kein Dekret erfolgt, ist die Frist für stillschweigend zugestanden zu halten. Bestimmung der Fristen zur Rechtfertigung der Berufung 'ad excipiendum, re- und duplicandum'

Laufzeit 

Darmstadt, 1789 Januar 30

Fundstelle (Blatt / Seite) 

Seite 2 Nr. 5

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF