Identifikation
Titel
Wenn um Fristverlängerung gebeten wird und kein Dekret erfolgt, ist die Frist für stillschweigend zugestanden zu halten. Bestimmung der Fristen zur Rechtfertigung der Berufung 'ad excipiendum, re- und duplicandum'
Laufzeit
Darmstadt, 1789 Januar 30
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 2 Nr. 5
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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