HStAM Bestand Urk. 75 in Nr. 971

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1368 September 2

Originaldatierung 

Nach Cristus gebort dryzehinhundert iar in dem achte und sechziigistem iare am Sonnabende nach sant Egiden dage

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

In Nr. 971 [1457 April 11] inserierte Urkunde: Die Brüder Berthold (Dolde) und Konrad (Cunze) Döring (Doringk) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde des [Heinrich von Kranlucken], Abt von Fulda, erhalten haben. Siegelankündigung. (Nach Cristus gebort druczehinhundert jar in dem achte und sechczigistem jare am Sonnabende nach sant Egiden dage etcetera). Inserierte Urkunde von [1368 September 2: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem Knappen Berthold Doring und, falls dieser ohne Leibeserben stirbt, dessen Bruder Konrad das Vorwerk genannt Fronhof im Dorf [Großen-]Lüder (Luten) mit allen Gütern des Abtes in diesem Dorf mit allem Zubehör und dem Bannwein für 1000 Pfund fränkischer Heller und 400 Pfund Heller fuldischer Währung wiederkäuflich verkauft hat; dabei nimmt er das Amt und Gericht, den Proysenhof [?], die Wiesen am Fluss Fulda (unser Fulde wysen), zwei Pfund Heller aus dem Bannwein, die an den Amtmann des Klosters fallen, die Fischerei auf (dem Hoyge) [?], die Abgaben für Wachs (wachsgulde) und Salz (salczgulde), den Besitz in den Dörfen Ufhausen [bei Großenlüder], Malkes mit dem Vorwerk, Unterbimbach mit dem Hof, auf dem Ryneck Offe sitzt, die Mühle im Dorf Winsessen (Wyntsesße) und das halbe Gut, auf dem einst Konrad an dem Berg saß. In den Verkauf inbegriffen ist auch das Besthaupt im Gericht Gorßenlüder (alle unserer bestehauebt in unserme gerichte zu Luter); ausgenommen ist aber die Herberge des Abtes und des Konvents und die Fischbede (wanne wir dii uber lant nemen). Die Käufer werden von der Lieferung eines halben Schocks Getreide [Roggen?] und eines halben Schocks Hafer und eines Fuders Heus, die bisher der Amtmann des Klosters in Großenlüder aus dem Vorwerk Fronhof erhalten hat. Zu der Kaufsumme kommen noch 16 Pfund Heller weniger sechseinhalb Schilling Heller fuldischer Währung, die die Käufer an [Konrad von Bellersheim], Propst von Michaelsberg bei Fulda, sowie den Burgleuten von Bimbach und Lüder (Lutere) zahlen sollen. Der Wiederkauf ist jederzeit mit vierteljährlicher Ankündigung möglich; für die 1000 Pfund Heller werden für einen würzburgischen [Heller?] zwei Heller gerechnet; akzeptiert werden die zum Zeitpunkt des Rückkaufs in Franken gängigen Währungen; die 400 fuldischen Heller werden mit in Fulda gängiger Währung abgelöst. Auch die Käufer können den Wiederkauf mit vierteljähriger Frist verlangen; kann das Kloster nicht zahlen, können die Käufer oder ihre Erben die Güter an einen ihrer Standesgenossen verkaufen; darüber soll eine Urkunde ausgestellt werden. Als Zahlungsort wird die Stadt Fulda bestimmt; die Käufer erhalten drei Meilen freies Geleit. Die Käufer werden zu Lehnsleuten von Abt und Konvent mit allen Rechten und Pflichten. Siegelankündigung des Abtes und des Konvents. (siehe Abbildungen: Seite 1 und Seite 2)

Repräsentationen

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