Identifikation (Urkunde)
Datierung
1741 August 22
Originaldatierung
Datum Romae apud sanctam Mariam Maiorem sub annulo piscatoris die vigesima secunda mensis Augusti millesimo septingentesimo quadragesimo primo pontificatus nostri anno secundo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Papst Benedikt XIV. beklagt die mangelnde Einhaltung der Fastengebote. In einem Breve von 1741 Mai 30 hat er sich bereits in ähnlicher Weise an die Bruderschaften gewandt. Es sollen nur eine Mahlzeit gereicht und feierliche Mähler stark eingeschränkt werden; Ausnahmen sind nur in medizinisch begründeten Einzelfällen möglich. Der Papst legt fest, dass während der 40tägigen Fastenzeit nur unter starken Einschränkungen Ausnahmen von dem Verbot, Fleisch, Eier und Milchspeisen zu verzehren, gewährt werden können. In dieser Zeit darf nur eine Mahlzeit gereicht werden. Der Papst befiehlt den Adressaten, bei ihrem Kirchenvolk für die strenge Beachtung des Fastengebots zu sorgen. Publikationsgebot. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. In suprema universalis ecclesiae procuratione. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3)
Unterschriften
(D. Cardinalis Passioneus)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde dem Bestand StaM Best. 94, Nr. 1041, f. 37-38 entnommen.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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