StadtA KS Bestand S 10 Nr. 25

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Beschreibung: Plakat

Identifikation (Bild)

Titel 

Bestimmungen zur Fremdenpolizei

Datierung 

1807, 20. April

Inhaltliche Beschreibung 

In Gefolge eines vom Kaiserlich Französischen Gouvernement dahier, unterzeichneter Polizeidirektion zugegangenen Befehls

Erstens: Alle Einwohner der Stadt Kassel sind verpflichtet, binnen 24 Stunden die bei ihnen logierenden Fremden anzuzeigen.

Zweitens: Vorbedingung der Aufnahme von Fremden: Vorlage eines vom Stadtkommandanten visierten Passes.

Drittens: Einquartierte Soldaten oder Armee-Angehörige dürfen ihre Quartierzeit nicht überschreiten. Quartiergeber sind anderenfalls zu alsbaldiger Anzeige verpflichtet.

Weitere Angaben (Bild)

Format 

35 x 21,5 cm

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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