HStAD Bestand E 3 A Nr. 88/35

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Es wird die bestehende Verordnung beibehalten, dass das für Fuhren zu entrichtende Wegegeld von der Bergstraße her in Bessungen und von Frankfurt her in Arheilgen zu entrichten ist

Laufzeit 

Darmstadt, 1781 August 28

Vermerke

Deskriptoren 

Bessungen

Frankfurt

Arheilgen

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

nur Xerokopien

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF